Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Elbvertiefung

Rede des Niedersächsischen Ministers für Umwelt und Klimaschutz Dr. Stefan Birkner im Niedersächsischen Landtag in Hannover


(Es gilt das gesprochene Wort)

Anrede,


das Vorhaben Elbvertiefung hat eine große Bedeutung für Niedersachsen, insbesondere in den Landkreisen Harburg, Stade und Cuxhaven. Daher war es für die Landesregierung von Beginn an ein besonders wichtiges Thema.


Anrede,


die Landesregierung begleitet das Verfahren bereits seit 2004 mit dem Ziel, niedersächsische Belange zu vertreten und durchzusetzen. Damals hatte das Kabinett der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass wesentliche Forderungen bei der Realisierung des Projektes, insbesondere zur Deichsicherheit erfüllt werden.

Auch im Planfeststellungsverfahren zur Fahrrinnenanpassung Elbe hat Niedersachsen immer die Rolle eines Agierenden, nicht eines Reagierenden eingenommen. Und das mit großen Erfolgen für die betroffene Region.


Dazu zählen insbesondere die im Jahr 2009 abgeschlossenen Verträge zur Uferunterhaltung an der Elbe von der Hamburger Landesgrenze bis kurz vor Cuxhaven, die nun der Bund durchzuführen hat. In der Praxis zeigen sich hier schon konkrete Erfolge.

Bedeutsam ist auch die Ufersicherung im Bereich des „Altenbrucher Bogens“, die in diesem Jahr noch abgeschlossen werden wird.


Anrede,


der Planfeststellungsentwurf liegt uns seit dem 30.12.2011 vor. Die dreimonatige Frist werden wir nutzen, um die Belange Niedersachsens einzubringen und einige noch offene Punkte abschließend zu klären.


Die Landesregierung begegnet Planungen zu Infrastrukturmaßnahmen nicht ideologisch voreingenommen, sondern sachgerecht und mit Augenmaß.


Anrede,


der Antrag der SPD ist durch das vorausschauende Handeln der Landesregierung abgearbeitet. Bei der ersten Beratung des Antrags der Grünen hatte der Ministerpräsident zum Einvernehmensverfahren ausgeführt. Ich möchte das an dieser Stelle nicht wiederholen.


Ich bitte den Empfehlungen des Umweltausschusses zu den beiden vorliegenden Entschließungsanträgen zu folgen und die Anträge abzulehnen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2012

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