Artikel-Informationen
erstellt am:
15.09.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Pressemitteilung 90/2005
Hannover. Die im Frühjahr 2004 eingeführte Ersatzzahlung für Eingriffe in die Natur bezeichnete Umweltminister Sander als Erfolg. "In den knapp eineinhalb Jahren seit Einführung der Ersatzzahlungen haben Landkreise und kreisfreie Städte Ersatzgeldzahlungen in Höhe von 2,2 Millionen Euro festgelegt. Damit wurde ein Ausgleich für Eingriffe in die Natur auch für die Fälle möglich, in denen eine Kompensation nicht möglich war, Grundstücke für den Ausgleich nicht beschafft werden konnten oder ein Landschaftsplan dem Ausgleich entgegenstand.
"Mit dem Ersatzgeld haben wir Landkreisen und kreisfreien Städten eine flexible Möglichkeit gegeben, um unbürokratisch einen Ausgleich für Eingriffe hinzubekommen. Von den Regelungen wurde rege Gebrauch gemacht. Beispielsweise haben 30 Landkreise schon Ersatzgeldzahlungen festgelegt. Ich erwarte, dass nachdem die Unteren Naturschutzbehörden das Instrument nun kennen, noch häufiger Ersatzzahlungen angewendet werden", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander.
In 245 Fällen wurde die Neuregelung bereits angewendet. Dies hat eine Abfrage des Umweltministeriums bei den 56 Unteren Naturschutzbehörden ergeben, die 54 beantwortet haben. 177 Mal wurde vom Ersatzgeld Gebrauch gemacht, davon neun Mal in Städten, weil nötige Grundstücke nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen gewesen wären. Ein Mal wurde eine Ersatzzahlung festgelegt, weil in einem Landkreis ein Landschaftsplan einem anderen Ausgleich entgegenstand. In 67 Fällen wurde das Instrument angewandt, davon sieben Mal in Städten, weil so genannte Kompensationsmaßnahmen ganz oder teilweise nicht möglich waren.
"Mit den Ersatzzahlungen steht ein flexibles Instrument für den notwendigen Ausgleich zur Verfügung. Ersatzgelder machen den Weg frei für Vorhaben, die sonst nicht in der Form oder an dem Standort hätten realisiert werden können. Insgesamt konnten bisher auf diese Weise knapp 2,2 Millionen Euro eingenommen werden, die für den Schutz der Natur verwendet werden müssen. 30 Landkreise haben das Instrument der Ersatzzahlungen eingesetzt, das ihre Gestaltungsmöglichkeiten erweitert hat. Damit konnten sie flexibel im Sinne der Natur handeln. Das Ersatzgeld kommt der Natur in den Landkreisen und Städten zu Gute und trägt zur Verbesserung der Natur bei."
"Es gibt etliche gute Beispiele, in denen Ersatzgelder sinnvoll eingesetzt wurden und werden sollen. Ohne Ersatzgeld würden das nötige Geld in Anbetracht der Haushaltslage von Land und Kommunen nicht zur Verfügung stehen", so Sander. Beispielsweise beabsichtigt der Landkreis Ammerland mit den eingenommenen Geldern Wallhecken aufzuwerten. Der Landkreis Cloppenburg hat erklärt Gelder für die Renaturierung des Lethetals einzusetzen. Der Landkreis Friesland möchte Nadel- in Laubwälder umwandeln. Im Landkreis Goslar soll mit den Geldern unter anderem Magerrasen gepflegt werden. Die Stadt Emden hat mit eingenommenen Geldern den Stadtwald erweitert. "Die Beispiele zeigen: Dank Ersatzgeld kann vieles für die Natur getan werden", so der Umweltminister.
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15.09.2005
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16.03.2010