Artikel-Informationen
erstellt am:
31.10.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Pressemitteilung Nr. 128/2007
HANNOVER. Die Fortführung der Kormoranverordnung schlägt eine Brücke zu den Belangen der Fischereiwirtschaft, ohne dass dies einen messbaren Einfluss auf den Gesamtbestand der Kormorane in Niedersachsen hat, erklärte heute (Mittwoch) Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Nach einer Effizienzkontrolle gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium und nach Abschluss einer Verbandsbeteiligung hat das Niedersächsische Umweltministerium die nahtlose Fortführung der bis zum 31.10.2007 befristeten Kormoranverordnung ab 1. November 2007 beschlossen. Die Geltungsdauer der Verordnung wird auf fünf Jahre bis Dezember 2012 beschränkt.
Die Anwendung der bisherigen Kormoranverordnung hat auf die Brut- und Rastbestände des Kormorans in Niedersachsen keinen messbaren Einfluss, der Bestand in Niedersachsen ist insgesamt stabil mit positivem Trend. Zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt lässt die Verordnung weiterhin die gezielte Bejagung von Kormoranen auf Binnengewässern, an denen ein Fischereirecht besteht zu. Außerhalb von Schutzgebieten und unter Beachtung einer Schonzeit vom 1.April bis 15.August dürfen Kormorane, die sich auf, über oder näher als 100 Meter an einem Binnengewässer mit Fischereirecht befinden, tagsüber bejagt werden. Die Verwendung von Bleischrot ist nicht erlaubt.
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31.10.2007
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16.03.2010