Artikel-Informationen
erstellt am:
22.01.2015
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2015
I Zusammenfassung des vorläufigen Prüfergebnisses
Nach der Explosion der Anlage der Fa. Organo Fluid GmbH in Ritterhude am 09.09.2014 habe ich im Rahmen der Ursachenermittlung veranlasst, die Genehmigungslage und die Historie darauf zu überprüfen, ob für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen auf dem Betriebsgelände die erforderlichen Genehmigungen erteilt waren. Dabei wurden Anhaltspunkte für Mängel in der Behandlung von Anträgen und Anzeigen durch das GAA Cuxhaven identifiziert. Zur Bewältigung des aufgrund des Prüfumfangs komplexen Vorgangs wurde die Prüfung zunächst auf die vermutlich relevanten Bereiche konzentriert.
Zusammengefasst stellen sich vorläufig die Genehmigungslage und -historie wie folgt dar:
Das Prüfergebnis ist als vorläufig zu betrachten.
II Gegenstand und Umfang der erfolgten Prüfung
Grundlage der Prüfung waren die Akten des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Cuxhaven und der ehemaligen Bezirksregierung Lüneburg. Das GAA Cuxhaven war und ist zuständig für die Überwachung der nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen und die Genehmigung von solchen, soweit das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG anzuwenden ist. Die Bezirksregierung Lüneburg hatte bis zu ihrer Auflösung mit Ablauf des Jahres 2004 die Fachaufsicht über das GAA Cuxhaven. Außerdem oblag ihr die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG.
Neben diesen beigezogenen Akten standen keine weiteren Erkenntnisquellen zur Verfügung. Es lassen sich mithin lediglich auf Aktenbasis darüber Aussagen treffen, ob sich die Betreiberin um die erforderlichen Genehmigungen bemüht und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven auf einen rechtmäßigen Genehmigungsbestand hingewirkt haben.
Da die Explosionsursache bislang nicht identifiziert ist, sind zurzeit keine belastbaren, außerhalb des Spekulativen stehenden Rückschlüsse von etwaigen Versäumnissen des Gewerbeaufsichtsamts Cuxhaven in Anzeige- und Genehmigungsverfahren auf die Vermeidbarkeit des Unfalls möglich.
III Konsequenzen
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.01.2015
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2015

