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Antwort auf die mündliche Anfrage zum Thema- Anwohnerversammlung in Ritterhude: Hat der Landkreis Osterholz etwas zu verbergen?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

Das NDR-Nachrichtenmagazin „Hallo Niedersachsen“ berichtete am 4. September 2015 über die Umstände einer nicht öffentlichen Anwohnerversammlung im „Hamme-Forum“ in Ritterhude vom Vortag, auf der über die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der Firma Organo Fluid GmbH informiert wurde.

Der Bau- und Umweltdezernent des Landkreises Osterholz, Richard E. (SPD), wurde in dem Fernsehbericht mit den Worten zitiert, dass die Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit Konsens aller Beteiligten gewesen sei.

Die NDR-Korrespondentin widersprach dieser Darstellung und konfrontierte Umwelt-Staatssekretärin Kottwitz mit dieser Einschätzung, die sich aber nicht weiter äußern wollte.

1. Welche Gründe haben die Behördenvertreter der Stadt Ritterhude und des Landkreises Osterholz gegenüber Vertretern des Niedersächsischen Umweltministeriums vorgebracht, die zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Anwohnerversammlung am 3. September 2015 führten?

Bei der angesprochenen Versammlung vom 03.September 2015 handelte es sich um die dritte gemeinsame Informationsveranstaltung von Gemeinde Ritterhude, Landkreis Osterholz, Staatlichem Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven und Polizeiinspektion Verden/Osterholz für Betroffene der Explosion auf dem Gelände der Organo-Fluid GmbH in Ritterhude. Für die Durchführung der beiden vorangegangenen Informationsveranstaltungen war es unter den o.g. beteiligten Behörden Konsens, in diesem Rahmen insbesondere den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern einen geschützten Raum für Informationen und Fragen zu geben.

Diese Vorgehensweise war den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern bekannt und hatte sich nach Auskunft von Gemeinde und Landkreis aus Sicht der vor Ort Beteiligten auch bewährt, ohne dass sich daran in der Vergangenheit Kritik erhoben hätte. Aus diesen Gründen wurde das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) von den anderen Beteiligten gebeten, sich diesem Konsens bei der Durchführung der dritten Informationsveranstaltung nicht zu verschließen und diese Veranstaltung, an der erstmals zusätzlich das MU teilnahm, in gleicher Weise wie die bisherigen Informationsveranstaltungen durchzuführen. Über die Untersuchungsergebnisse sollte dabei unmittelbar der unabhängige Sachverständige informieren.

2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass Mitarbeiter der Staatskanzlei oder des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung an der Anwohnerversammlung in Ritterhude teilgenommen haben?

Nach Erkenntnissen der Landesregierung haben keine Bediensteten der Staatskanzlei oder des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung an dieser Veranstaltung teilgenommen. Es kann ausgeschlossen werden, dass Bedienstete der beiden genannten Behörden in dienstlicher Funktion daran teilgenommen haben.

3. Wer hat in welchem Auftrag entschieden, dass eine Bodenuntersuchung durch die Hanseatische Umweltkontor GmbH/Lübeck vorgenommen wurde?

Gemäß der gesetzlichen Vorschriften wurde das Gutachten vom Versicherer des Grundstückseigentümers beauftragt, fachlich und inhaltlich eng begleitet von den Umweltverwaltungen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2015

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