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Brüssel gibt grünes Licht für mehr Wiesenvogelschutz in Niedersachsen

Nach Notifizierung durch EU-Kommission tritt Förderrichtlinie in Kraft – Minister Meyer: „Müssen dem Rückgang der Wiesenvögel entschieden begegnen“


PI 040/2024

Kiebitze waren früher weit verbreitet und ein fester Bestandteil der norddeutschen Landschaft. Heute ist der Vogel des Jahres 2024 wie andere Wiesenvögel auch – etwa die Bekassine, der Große Brachvogel, die Uferschnepfe oder das Braunkehlchen – in seinem Bestand teils stark bedroht. Der Lebensraum von Wiesenvögeln, wie feuchte Offenlandschaften und extensive Weiden, geht immer mehr zurück. Und die Intensivierung der agrarischen Nutzung macht es den Bodenbrütern heute oft schwer, noch erfolgreich Küken aufzuziehen.

Im Rahmen des Niedersächsischen Weges haben sich in Niedersachsen das Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium mit den Naturschutzverbänden NABU und BUND sowie dem Landvolk und der Landwirtschaftskammer daher darauf verständigt, den Wiesenvogelschutz auf Grünlandflächen landesweit mit einer eigenen Richtlinie zu intensivieren. Diese wurde jetzt von der EU-Kommission notifiziert.

„Niedersachsen ist das wichtigste Wiesenvogelland Deutschlands. Die verbliebenen Brutbestände machen einen hohen Anteil der gesamtdeutschen Population aus“, sagt Umweltminister Christian Meyer. „Daraus resultiert eine besondere Verantwortung für deren Schutz. Ich freue mich sehr, dass die EU-Kommission jetzt grünes Licht für unsere Förderrichtlinie Wiesenvogelschutz gegeben hat. Wir müssen dem Rückgang der Biodiversität entschieden begegnen.“

Das neue Programm soll die Wiesenvögel auf landwirtschaftlichen Flächen besser schützen. Landwirtinnen und Landwirte können an freiwilligen Maßnahmen teilnehmen. Für die Einschränkungen in der Bewirtschaftung gibt es einen finanziellen Ausgleich. An die Stelle punktueller, produktionsintegrierter Schutzmaßnahmen sollen zukünftig vor allem flächenhafte Maßnahmen zum Schutz von Gelegen und Küken treten. Um die Ausgleichszahlungen für die

Landwirte rechtssicher abwickeln zu können, war die Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie und deren Freigabe durch die EU-Kommission erforderlich.

„Die jetzt erfolgte Notifizierung der Förderrichtlinie ist ein wichtiger Schritt in der Umsetzung des Niedersächsischen Weges, mit dessen Hilfe es uns hoffentlich gelingen wird, den jahrzehntelangen Rückgang der Wiesenvogelarten in Niedersachsen umzukehren. Denn Vogelarten, die einmal ausgestorben sind, kehren nicht mehr zurück“, so Minister Meyer.

Die Förderrichtlinie tritt unverzüglich in Kraft, so dass zeitnah Gelege- und Kükenschutz-maßnahmen möglich ist. Eine erste Umsetzung des Förderprogramms erfolgt aktuell in landesweit bedeutenden Wiesenvogelgebieten der Landkreise Aurich, Osterholz, Osnabrück und Cloppenburg sowie im Biosphärenreservat Elbtalaue. Ab dem Jahr 2025 ist dann eine Förderung in der gesamten Kulisse des Wiesenvogelschutzes möglich. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Niedersächsischen Weges im Haushalt eingestellt.

Hintergrund

Die neue Förderrichtlinie zum Wiesenvogelschutz umfasst Basis- und Sofortmaßnahmen. Basismaßnahmen können mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren vereinbart werden. Sie sollen vor allem auf solchen Grünlandflächen zur Anwendung kommen, die traditionell alljährlich von Wiesenvögeln besiedelt werden. Daneben sind Sofortmaßnahmen möglich, die darauf abzielen, akute Handlungsbedarfe abzudecken, etwa bei Auftreten von Gelegen und Küken in bislang unbesiedelten Flächen.

Mögliche Maßnahmen für den Wiesenvogelschutz entsprechend der Richtlinie sind u.a.: eine Bewirtschaftungsruhe im Frühjahr, spätere Beweidungstermine mit geringerer Besatzstärke und eine spätere erste Grasschnittnutzung. Welche Schutzmaßnahmen auf einer Fläche miteinander kombinierbar sind und welche Voraussetzungen für die Förderung erfüllt werden müssen, kann der Anlage zur Richtlinie Wiesenvogelschutz (RL WieVoSch) (s. Link) entnommen werden. Bewilligungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Die Richtlinie Wiesenvogelschutz mit allen wichtigen Infos finden Sie hier:

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/41200_Wiesenvogelschutz



Artikel-Informationen

erstellt am:
18.04.2024
zuletzt aktualisiert am:
19.04.2024

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