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Erste atomrechtliche Teil-Genehmigung für den Abbau des Kernkraftwerks Lingen erteilt

Mit dem Genehmigungsbescheid vom 21.12.2015 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die erste atomrechtliche Teil-Genehmigung für den Abbau des Kernkraftwerks Lingen erteilt. Die Genehmigung regelt insbesondere den Abbaubetrieb, den Abbau der nicht kontaminierten und der kontaminierten Anlagenteile und die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen.

Für den Abbau der aktivierten Anlagenteile ist eine weitere atomrechtliche Genehmigung erforderlich. Der anschließende konventionelle Abriss nach Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung bedarf keiner weiteren atomrechtlichen Genehmigung.

Nach den Planungen der Betreiberin des Kernkraftwerks Lingen soll der Abbau etwa zwanzig Jahre dauern.

Im Verlauf des Genehmigungsverfahrens wurden auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung und das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Insgesamt hat die Prüfung des Vorhabens unter Zuziehung von Sachverständigen ergeben, dass die Genehmigungsvoraussetzungen unter Beachtung der erteilten Auflagen erfüllt sind.

Das 1968 erbaute Kernkraftwerk Lingen wurde im März 1988 in den Sicheren Einschluss überführt. In der Anlage befinden sich keine Kernbrennstoffe mehr.

Die Genehmigungsunterlagen finden Sie hier.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.12.2015

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