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Gemeinsames Engagement für die Elbe: Umweltministerinnen und -minister verabschieden Erklärung für eine nachhaltige überregionale Wassermengenbewirtschaftung und Umsetzung eines Sedimentmanagements

PI 069/2025

Die Umweltministerinnen, Umweltminister und Umweltsenatorinnen der Elbeländer sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundes haben sich am (heutigen) Montag in Hitzacker zur 9. Elbe-Ministerkonferenz der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) getroffen. „Das Thema Elbewasser mit klimabedingt zunehmenden Niedrigwasserphasen und wachsenden Bedarfen ist ebenso wie die Verringerung der Belastung der Sedimente in der Elbe ein wichtiges gemeinsames Thema. Ich bin froh, dass wir uns in der gemeinsamen Erklärung sowohl zu überregionalem Wassermengenmanagement als auch für ein nachhaltiges Sedimentmanagement gemeinsam verständigen konnten“, so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Wir haben als Elbe-MinisterInnen, mit verständlicherweise unterschiedlichen Sichtweisen in den beteiligten Ländern, die ganze Elbe im Blick – das ist uns sehr gut gelungen.“ So sind zentrale Punkte der „Elbe-Erklärung“ die Etablierung eines nachhaltigen, überregionalen Wassermengenmanagements sowie die weitere gemeinsame Umsetzung des Sedimentmanagementkonzepts in der Flussgebietsgemeinschaft der Elbe.

Das Einzugsgebiet der Elbe ist durch seine Lage im Übergangsbereich zwischen maritimem und kontinentalem Klima ein abflussarmes Gebiet mit natürlichem Wassermangel. Bereits seit Jahrhunderten wurden hier Maßnahmen zur Regulierung des Wasserdargebots ergriffen. Der Klimawandel und steigende Nutzungsansprüche werden diese Situation weiter verschärfen. Extremereignisse wie Hochwasser und Niedrigwasser nehmen zu, was stoffliche Belastungen und die Remobilisierung von Schadstoffen zur Folge haben kann. Vor diesem Hintergrund ist ein vorausschauendes, überregional abgestimmtes Wassermengenmanagement unerlässlich. „So, wie beim Hochwasserschutz alle Elbeländer erfolgreich zusammenarbeiten, müssen wir uns auch beim Wassermengenmanagement gemeinsam abstimmen“, so Umweltminister Meyer. „Regionale Einzelkonzepte reichen nicht aus – es bedarf überregionaler Strategien und eine abgestimmte koordinierte Bewirtschaftung. Dabei sind sowohl die ökologischen Funktionen der Gewässer als auch bestehende und zukünftige Nutzungen sowie die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen. Alle Wassernutzungen – von der öffentlichen Wasserversorgung über wirtschaftliche Aktivitäten bis hin zum Schutz aquatischer und wasserabhängiger Ökosysteme – sind hierbei zu betrachten.“

Die Elbe-Ministerkonferenz hat sich dabei auch mit dem Stand der Überlegungen für eine Überleitung von Wasser aus der Elbe beschäftigt, die derzeit im Zusammenhang mit dem 2020 gesetzlich festgelegten Kohleausstieg und den regionalen Änderungen der Abflussverhältnisse in der Lausitz stehen. Hier sind natürlich auch überregionale Auswirkungen in Gewässern des gesamten Flusseinzugsgebietes, das Ökosystem, die Schifffahrt und andere Wassernutzungen zu betrachten. Das Land Sachsen informierte die Elbe-Ministerkonferenz, dass insbesondere auch die überregionalen Aspekte im Rahmen der derzeitigen Erarbeitung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt und umfassend geprüft werden. Die Länder der FGG Elbe sind sich, einig die Untersuchungen weiterhin eng zu begleiten.

Die Elbe-Ministerkonferenz hebt außerdem hervor, dass die langfristige Sicherung der Wasserressourcen eine gemeinsame Aufgabe innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ist. Ein gerechter und verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Wasser ist dabei Leitprinzip. Die Elbe-Ministerkonferenz sieht es als notwendig an, ein nachhaltiges Wassermengenmanagement für die FGG Elbe zu etablieren und fachlich weiter zu untersetzen. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe innerhalb der FGG Elbe soll die fachlichen Entscheidungsgrundlagen für ein überregionales Wassermengenmanagement schaffen. Die FGG Elbe bietet den geeigneten institutionellen Rahmen für die überregionale Abstimmung und gegenseitige Information, der weiter gestärkt und aktiv genutzt werden muss.

Auch das Sedimentmanagement wurde als integraler Bestandteil einer nachhaltigen koordinierten Gewässerbewirtschaftung in der FGG Elbe thematisiert. Sedimente sind ein zentrales Element der Gewässerökologie und zugleich ein Spiegel historischer Belastungen. Sie binden Schadstoffe über lange Zeiträume und stellen damit eine dauerhafte Herausforderung für den Gewässer- und Meeresschutz dar. Trotz erheblicher Verbesserungen der Schadstoffbelastung seit 1990 verbleiben relevante Altlasten in den Sedimenten der Elbe. Die Elbe-Ministerkonferenz unterstreicht die Bedeutung des bestehenden Sedimentmanagementkonzepts der FGG Elbe als fachliche Grundlage für wirksame Maßnahmen zur Schadstoffentfrachtung. Dabei sollen in Studien auch die rechtlichen Möglichkeiten der Sedimentverbringung an Land und deren Nutzung etwa für den Deichbau geprüft werden.

Die Elbe-Ministerkonferenz bekräftigt die im April 2024 verabschiedete Bund-/Länder-Absichtserklärung „Sedimentmanagement an der Elbe – Vereinbarung zum Handeln in der Flussgebietsgemeinschaft“ und die darin formulierten Ziele zur Reduzierung der Schadstofffrachten innerhalb eines Zehnjahreszeitraums. Besondere Herausforderungen bestehen allerdings derzeit in der Finanzierung und rechtlichen Klärung geeigneter Maßnahmen. Die Elbe-Ministerkonferenz begrüßt daher die Prüfung gemeinsamer Finanzierungskonzepte von Bund und Ländern sowie die Beauftragung einer fachrechtlichen Studie zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die FGG Elbe wird als geeignete Fachebene für ein überregionales Sedimentmanagement hervorgehoben. Ihre Arbeit trägt entscheidend zur Priorisierung und Verstetigung eines ökologisch ausgerichteten Sedimentmanagements bei.


Hintergrundinformation Flussgebietsgemeinschaft Elbe:

Die im Einzugsgebiet der Elbe liegenden Bundesländer (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) und der Bund haben sich darauf verständigt, die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den deutschen Teil der internationalen Flussgebietseinheit Elbe gemeinsam umzusetzen. Zu diesem Zweck haben sie am 4. März 2004 die Flussgebietsgemeinschaft (FFG) Elbe gegründet. Damit soll eine methodisch und inhaltlich abgestimmte Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe gewährleistet werden. Ergänzend zur Umsetzung der WRRL wird die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) in der FGG Elbe koordiniert und umgesetzt. Grundlage der Zusammenarbeit in der FGG Elbe ist eine Verwaltungsvereinbarung. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung liegt für jeweils drei Jahre der Vorsitz der FGG Elbe bei einem Partner. Seit dem 01.01.2025 hat Niedersachsen den Vorsitz der FGG Elbe. Oberstes Entscheidungsgremium ist die Elbe-Ministerkonferenz, die sich aus den für die Wasserwirtschaft/den Wasserhaushalt zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Vertragspartner zusammensetzt. Sie beschließt über strategisch programmatische und politische Ausrichtung der FGG Elbe zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie.


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2025

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