Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Land Niedersachsen will Atomaufsicht straffen und im Umweltministerium bündeln – Wenzel: Schutz der Menschen und der Umwelt weiter verbessern

Kabinetts-Presseinformation Nr. 213/13

Die Atomaufsicht über alle Zwischenlager für radioaktive Abfälle wird im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz gebündelt. Künftig sollen Genehmigung und Aufsicht über Anlagen, für die eine Störfallanalyse nach Strahlenschutzverordnung not­wendig ist, direkt durch das Umweltministerium ausgeübt werden. Bislang wurden diese Auf­gaben von vier verschiede­nen Behörden wahrgenommen. Das hat die niedersächsische Landesregierung am (heuti­gen) Dienstag beschlossen.

Durch die Verlagerung der Zuständigkeiten werde der Vollzug für derartige Anlagen in Nie­dersachsen vereinheitlicht und die Kompetenz im Ministerium zusammengefasst, sagte Um­weltminister Stefan Wenzel in Hannover. Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt solle noch besser gewährleistet werden. Zu den Anlagen, für die eine Störfallanalyse nach Strah­lenschutzverordnung notwendig ist, gehören die Zwischenlager sowie der Produktionsstand­ort Braunschweig der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec (EZN) be­ziehungsweise GE Healthcare. Die Genehmigung und Aufsicht im Bereich des Immissions­schutzes, des Arz­neimittelrechtes und des Arbeitsschutzes verblei­ben bei den Gewerbeauf­sichtsämtern an den jeweiligen Standorten. Der für die Bündelung der Kom­petenzen notwendige Verordnungsent­wurf wurde für die Verbandsbeteiligung freigegeben.

Die Anforderungen an den Betrieb von Anlagen, für die eine Störfallanalyse nach Strahlen­schutzverordnung notwendig ist, sind in den vergangenen Jahren gestie­gen und haben sich immer mehr den Anforderungen an andere Atomanlagen angenähert. Eine Straffung der strahlenschutzrechtlichen Überwachung sei deshalb „folgerichtig“, sagte Minister Wenzel. Die bereits vorhandenen Kompetenzen für die nach Atomrecht zu geneh­migenden Anlagen könnten so im Umweltministerium effektiver eingesetzt werden. Dazu gehört die Umsetzung der neuen Anforderungen – dazu gehören etwa die periodischen Si­cherheitsüberprüfungen – sowie die Maßnahmen, die aus Ergebnissen von Stresstests der Entsorgungskommission auf Zwischenlager und Produktionsanlagen für medizinische oder technische Strahlenquel­len zu übertragen sind.

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