Land Niedersachsen will Atomaufsicht straffen und im Umweltministerium bündeln – Wenzel: Schutz der Menschen und der Umwelt weiter verbessern
Kabinetts-Presseinformation Nr. 213/13
Die Atomaufsicht über alle Zwischenlager für radioaktive Abfälle wird im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz gebündelt. Künftig sollen Genehmigung und Aufsicht über Anlagen, für die eine Störfallanalyse nach Strahlenschutzverordnung notwendig ist, direkt durch das Umweltministerium ausgeübt werden. Bislang wurden diese Aufgaben von vier verschiedenen Behörden wahrgenommen. Das hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen.
Durch die Verlagerung der Zuständigkeiten werde der Vollzug für derartige Anlagen in Niedersachsen vereinheitlicht und die Kompetenz im Ministerium zusammengefasst, sagte Umweltminister Stefan Wenzel in Hannover. Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt solle noch besser gewährleistet werden. Zu den Anlagen, für die eine Störfallanalyse nach Strahlenschutzverordnung notwendig ist, gehören die Zwischenlager sowie der Produktionsstandort Braunschweig der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec (EZN) beziehungsweise GE Healthcare. Die Genehmigung und Aufsicht im Bereich des Immissionsschutzes, des Arzneimittelrechtes und des Arbeitsschutzes verbleiben bei den Gewerbeaufsichtsämtern an den jeweiligen Standorten. Der für die Bündelung der Kompetenzen notwendige Verordnungsentwurf wurde für die Verbandsbeteiligung freigegeben.
Die Anforderungen an den Betrieb von Anlagen, für die eine Störfallanalyse nach Strahlenschutzverordnung notwendig ist, sind in den vergangenen Jahren gestiegen und haben sich immer mehr den Anforderungen an andere Atomanlagen angenähert. Eine Straffung der strahlenschutzrechtlichen Überwachung sei deshalb „folgerichtig“, sagte Minister Wenzel. Die bereits vorhandenen Kompetenzen für die nach Atomrecht zu genehmigenden Anlagen könnten so im Umweltministerium effektiver eingesetzt werden. Dazu gehört die Umsetzung der neuen Anforderungen – dazu gehören etwa die periodischen Sicherheitsüberprüfungen – sowie die Maßnahmen, die aus Ergebnissen von Stresstests der Entsorgungskommission auf Zwischenlager und Produktionsanlagen für medizinische oder technische Strahlenquellen zu übertragen sind.