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Meldepflichtiges Ereignis im stillgelegten Kernkraftwerk Lingen

PI 45/2020


Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz wurde als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Lingen (KWL) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung informiert.

Während einer routinemäßigen und wiederkehrenden Prüfung an den Personenendmonitoren im stillgelegten KWL wurde festgestellt, dass zu drei verschiedenen Zeitpunkten Detektorflächen in geringfügigem Umfang unbeabsichtigt abgeschaltet wurden. Die zeitweilige Nichtverfügbarkeit der Detektorflächen hatte keine signifikante Auswirkung auf die Personenkontaminationskontrolle. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage lag zu keiner Zeit vor.

Dieses Vorkommnis wurde gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung nach Kriterium N (normal) 2.1.2 eingestuft. Das Ereignis wird darüber hinaus gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.


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