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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Emsland

Pressemitteilung Nr. 127/2019


Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung informiert. Hiernach ist ein Schaden, Ausfall oder Befund mit Hinweis auf einen systematischen Fehler am Sicherheitssystem oder an einem sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen System oder Anlagenteil meldepflichtig.

Wird ein Gleichrichter abgeschaltet, kann dies die automatische Wiederzuschaltung verhindert werden. Allerdings wird der Fehler signalisiert, so dass eine Wiederzuschaltung von Hand vorgenommen werden kann. Im konkreten Fall wurde an einem Gleichrichtersystem, das zur Umwandlung von Wechselspannungen in Gleichspannung dient, ein Beschaltungsfehler an einem Schaltrelais festgestellt. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den Betrieb der Anlage.

Gleichrichter haben die Aufgabe, den Ladezustand von Batterien zu erhalten, die bei Ausfall der externen Stromversorgung sicherheitstechnische Leittechnik versorgen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.10.2019

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