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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Lingen

PI 056/2021


Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert. Hiernach ist eine Funktionsstörung, ein Schaden oder Ausfall in ei+,nem sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen System einschließlich zugehöriger Hilfs- und Nebensysteme mit der Folge, dass mindestens eine Sicherheitsteileinrichtung nicht zur Verfügung steht, sowie ein Schaden an einem sonstigen aktivitätsführenden System, meldepflichtig. Das Ereignis hatte allerdings keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage.

An einer Aktivitätsmessstelle, die der Überwachung der über den Kamin abgegebenen Luft dient, wurde eine Leckage festgestellt, sodass in den zu überwachenden Luftstrom Nebenluft angesaugt wurde. Das Messsystem ist doppelt redundant ausgelegt. Der betroffene Leitungsabschnitt wurde ausgetauscht und die Funktionsfähigkeit durch eine anschließende Prüfung nachgewiesen.


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