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Meyer: „Auch das höchste niedersächsische Verwaltungsgericht weist Einsprüche gegen Schnellabschussgenehmigung für Problemwolf im Raum Cuxhaven endgültig zurück“

- Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt vollumfänglich bisherige Genehmigung des NLWKN als gut begründet und abgewogen -


PI 084/2025

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer zeigt sich erfreut, dass nun auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die vom Land erteilte Schnellabschussgenehmigung bestätigt hat. Nach dem Verwaltungsgericht Stade hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 29. Oktober 2025 den Antrag einer Naturschutzinitiative aus Rheinland-Pfalz auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die vom Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten Tötung eines Wolfes abgelehnt und dem Land in vollem Umfang recht gegeben. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Dazu sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer, der den Schnellabschuss nach gründlicher Prüfung angeordnet hatte: „Es war richtig und mutig, dass wir gehandelt haben – auch wenn sich die notwendigen Gesetzesänderungen auf Bundesebene weiter hinziehen. Wir stehen an der Seite der Weidetierhalterinnen und -halter und für ein pragmatisches regional differenziertes, zielgerichtetes Wolfsmanagement bei wiederholten Übergriffen auf Nutztiere. Ich bin sehr froh, dass wir jetzt juristische Klarheit haben und der Problemwolf im Raum Cuxhaven getötet werden darf. Alle Behauptungen von Dritten, das Schnellabschussverfahren wäre gescheitert, haben sich als falsch herausgestellt. Die Einschätzung des NLWKN, dass es bei der Häufung von Nutztierrissen zur Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden notwendig ist, einen schadensverursachenden Wolf zu entnehmen, wurde vom Gericht vollumfänglich bestätigt. Und auch grundsätzlich sieht es das Gericht so, dass problematische Wölfe, die wiederholt Nutztiere reißen, rechtsstaatlich und schnell entnommen werden. Damit geht ein wichtiges Signal an unsere Weidetierhalterinnen und -halter: Wie versprochen lassen wir sie nicht alleine und unterstützen sie, um weitere wirtschaftliche Schäden bestmöglich zu vermeiden. Und wir werden auch künftig mit weiteren Schnellabschüssen handeln, wenn sie zum Schutz unserer Weidetiere notwendig und begründet sind.“

Begründet wurde die Entnahme im Raum Cuxhaven als Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden – hier bei den Weidetierhalterinnen und -haltern. Eine generelle Jagd auf Wölfe oder gar eine Quotenjagd ist damit nicht bestätigt worden und auch nicht gewollt. Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart „und wir sind verpflichtet, den erreichten guten Erhaltungszustand zu erhalten“, so Umweltminister Meyer: „Der Wolf wird nicht wieder ausgerottet. Daher müssen wir unsere Weidetierhalterinnen und -halter weiter unbürokratisch unterstützen. In den Fällen, wo es zu gehäuften Problemen mit Nutztierrissen kommt, muss aber die Entnahme schnell und einfach erfolgen. Gut und hilfreich wäre daher, wenn der Bund endlich das Bundesnaturschutzgesetz anpassen und die rechtssichere Entnahme von problematischen Wölfen und Rudeln für ein regional differenziertes Bestandsmanagement durch die Länder erleichtern würde. Denn der Aufwand für die Begründung einer einzelnen Ausnahmegenehmigung, auch wenn sie jetzt endgültig Bestand hat, ist unverändert sehr hoch. Dem NLWKN, dem Landkreis und der Stadt Cuxhaven danke ich sehr für die Unterstützung. Der endgültige Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zeigt: Wir haben rechtmäßig gehandelt.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2025

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