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erstellt am:
24.10.2025
PI 079/2025
Das Atommülllager in Gorleben ist das einzige niedersächsische Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll, für das bisher keine Flugverbotszone für Militär- und Zivilmaschinen sowie für Drohnen gilt. Umweltminister Christian Meyer hatte nach Drohnensichtungen und Berichten über militärische Tiefflüge über den Atomanlagen im Frühjahr die Region besucht und sich anschließend beim Bund noch einmal für ein Flugverbot stark gemacht. Entsprechende Flugbeschränkungsgebiete gelten nicht nur an Flughäfen, sondern auch über den AKW-Standorten mit Castor-Zwischenlagern in Niedersachsen.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat nun bekannt gegeben, neue Flugbeschränkungsgebiete einzurichten, unter anderem am Zwischenlager in Gorleben. Das Bundesverkehrsministerium ist damit einem Antrag aus Niedersachsen gefolgt, Flugbeschränkungen über kerntechnischen Einrichtungen auszusprechen und hat diese Gebiete in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Ab dem 19. März 2026 wird es somit für das Castorlager in Gorleben ein Flugbeschränkungsgebiet geben, welches sowohl für Flugzeuge als auch für Drohnen gilt. Auch an den Atommüll-Zwischenlagern Ahaus und Greifswald soll es diese Flugbeschränkungen geben.
Dazu sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer: „Endlich! Nach vielen Jahren beharrlichen Drängens seitens der Niedersächsischen Landesregierung werden die zuständigen Bundesbehörden angesichts der stark veränderten Sicherheitslage – insbesondere durch russische Drohnen – ein Flugbeschränkungsgebiet in Gorleben einrichten. Das ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz des Castor-Zwischenlagers mit hochradioaktivem Atommüll. Ich begrüße das sehr. In Zeiten, wo durch Russland, aber auch andere Gruppen mit Drohnen über sensiblen Anlagen Verunsicherung geschürt wird, ist es überfällig, dass direkte Überflüge in niedriger Höhe über dem Castorlager, egal ob durch Flugzeuge oder Drohnen, verboten werden.“
Im Zwischenlager Gorleben stehen 113 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll. Der Minister hatte sich wiederholt beim Bund für eine Flugverbotszone in Gorleben eingesetzt und auch der BI Lüchow-Dannenberg seine Unterstützung zugesagt. Um die Lagerhalle des Zwischenlagers Gorleben herum wird derzeit eine 10 Meter hohe zusätzliche Schutzmauer gezogen. Ein Schutz gegenüber Bedrohungen aus der Luft aber fehlt bisher. Die Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebiets schafft nun die Voraussetzung, um gegen Überflüge durch Privat- oder Berufspiloten, aber insbesondere auch durch Drohnen vorgehen zu können.
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erstellt am:
24.10.2025