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Olaf Lies zur Verfassungsbeschwerde gegen das Klimagesetz: „Novellierung noch in dieser Legislatur nötig – in allen Bereichen noch konsequenter werden“

PI 153/2021

Der Niedersächsische Energie- und Klimaschutzminister Olaf Lies kommentiert die gestern von der Deutschen Umwelthilfe und Fridays For Future eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Niedersächsische Klimagesetz wie folgt:

„Diese heutige Verfassungsbeschwerde bestärkt uns noch einmal in unserem Streben, noch in dieser Legislatur unser niedersächsisches Klimagesetz zu novellieren. Wir werden in allen Bereichen einen noch konsequenteren Weg gehen.

Dann geht es um mehr Flächen für die Erneuerbaren, es geht um eine Photovoltaikplicht auf allen Neubauten, es geht um ein besseres ÖPNV-Angebot. Es geht um die Frage, was wir selbst auch als Land tun, also wie wir beispielsweise schneller unsere Fahrzeugflotten auf E-Mobilität umstellen.

Und es wird um noch ambitioniertere Ziele auf unserem Weg zur Klimaneutralität gehen, indem wir nicht erst 2050, sondern bis spätestens 2045 klimaneutral werden. Wir werden auch 65 Prozent-Reduktionsziel bis 2030 ins Klimagesetz schreiben. Und wir müssen den Weg dorthin detaillierter beschreiben, indem wir mehr Zwischenziele definieren. Denn nur so wird der Erfolg der Bestrebungen wirklich überprüfbar.“


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erstellt am:
10.12.2021

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