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Paraffinfunde an der niedersächsischen Küste - Olaf Lies verurteilt Verschmutzungen und lobt zügige Reinigung durch Gemeinden und NLWKN: „Großartige Arbeit bei der schnellen Reinigung der Strände geleistet – Tankwaschungen endlich verbieten“

PI 065/2021


Diese Woche kam es an der niedersächsischen Küste an mehreren Orten zu wachsartigen Anlandungen, bei denen es sich wahrscheinlich um Paraffin handelt. Das kommentiert der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies wie folgt:

„Ich verurteile solche Verschmutzungen aufs Schärfste. Das Wattenmeer ist ein höchst sensibler Naturraum. Auch, wenn die Verursacherinnen und Verursacher meist schwer zu ausfindig zu machen sind, müssen wir alles tun, um diesen Schatz an unserer Küste zu schützen und zu bewahren. Solche Verschmutzungen stammen oft von Tankwaschungen auf hoher See. Diese müssen gänzlich verboten werden. Hier ist das Bundesverkehrsministerium gefordert, sich noch stärker für eine Anpassung der internationalen Regelungen für den Schiffsverkehr einzusetzen.

Gleichzeitig möchte ich den Gemeinden und insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kommunalen Strandreinigung und des NLWKN meinen Dank aussprechen. Sie haben gemeinsam innerhalb kürzester Zeit die Verschmutzungen beseitigt. Das zeugt von einer hervorragenden Zusammenarbeit.“

Hintergrund:

Gestern vermeldeten konkret die Inseln Borkum und Langeoog wachsartige Anlandungen. Die Anlandungen wurden teilweise durch die Gemeinden im Rahmen ihrer Strandreinigungstätigkeiten und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der auf den Inseln gelegenen NLWKN-Betriebshöfe aufgenommen. Inzwischen liegen auch Hinweise auf Anlandungen am Festland vor (Bereich Butjadingen). Der NLWKN hat Proben des Materials genommen, die nun analysiert werden. Naheliegend ist, dass es sich um Paraffinrückstände handelt. Gewissheit bringen wird aber erst die Beprobung. Sollte die genommene Probe bestätigen, dass es sich um reines Paraffinwachs handelt, geht es um einen Stoff, der in dieser Form nicht als wassergefährdend eingestuft ist. Zu unterscheiden ist bei derartigen Funden grundsätzlich zwischen einer Verklappung und zwischen Rückständen aus Tankwaschungen von Seeschiffen. Letztere sind noch immer nicht gänzlich verboten.


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