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Umweltminister Meyer: „Würgassen bleibt als Standort für ein Atommülllager ungeeignet“

- Nach Empfehlung der Entsorgungskommission befürwortet Niedersachsen eine grundlegende Überprüfung des Verfahrens -


PI 074/2023


Die Entsorgungskommission des Bundes (ESK), die das Bundesumweltministerium in Angelegenheiten der Entsorgung von Atommüll berät, hat am (heutigen) Mittwoch ihre lange erwartete Stellungnahme zum Logistikzentrum für das Endlager Konrad (LoK) veröffentlicht. „Bemerkenswert ist hierbei insbesondere, dass die ESK sich die Annahmen und Variablen der Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), die zum bislang bevorzugten Standort Würgassen geführt haben, nicht zu eigen macht“, so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Vielmehr plädiert sie grundsätzlich für einen Standort direkt am Endlager Schacht Konrad und weist daraufhin, dass die Kriterien, die zum Standort Würgassen geführt haben, auch anders hätten gewichtet werden können, wobei dann andere Standorte herausgekommen wären.“

Aus Sicht des Landes Niedersachsen steht nach dem gemeinsamen Logistik-Gutachten mit Nordrhein-Westfalen aus dem vergangenen Jahr weiterhin die Notwendigkeit eines Konrad-fernen Bereitstellungslagers grundsätzlich in Frage. Der Standort Würgassen ist aus Sicht Niedersachsens vor allem wegen des geringen Abstands zur Wohnbebauung, der Lage in einem Hochwassergebiet und der mangelnden Logistik bzw. auch zur Vermeidung von Atommülltransporten nicht geeignet. „Die Auffassung der Entsorgungskommission, dass die selbst aufgestellten Kriterien für ein Atommülllager der Hochwasserfreiheit und der Zweigleisigkeit beim Bahnanschluss jetzt im Nachhinein aufgehoben werden, irritiert mich“, so der Umweltminister. „Ein Bau in einem hochwassergefährdeten Gebiet für ein so sensibles Lager schließe ich aus. Das Argument, dass im hochwassergefährdeten Gebiet ja aufgeschüttet und das Niveau angehoben werden könnte, macht das Kriterium der Hochwasserfreiheit absurd. Ebenso wird überhaupt nicht auf die geringen Abstände zur Wohnbebauung in Niedersachsen und NRW eingegangen. Ich halte zu geringen 300-Meter-Abstand für ein störfallgefährdetes, riesiges Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll und die Frage der Transporte auf maroden Schienen- und Straßen durch Wohngebiete für zentral bei der Standortentscheidung. Wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung geht, darf es keine Rabatte oder Abstriche geben, Unfälle sind schließlich nie hundertprozentig auszuschließen.“

Mit großem Interesse habe Niedersachsen zur Kenntnis genommen, dass auch die ESK auf eine Vielzahl von Fachfragen verwiesen hat, die nach wie vor nicht beantwortet sind. Unklar bleibt, wie diese Fragestellungen beantwortet werden sollen. Insbesondere in Bezug auf die tatsächliche Notwendigkeit und Standortauswahl eines LoK erwartet der Minister jetzt vom Bund, den weiteren Prozess unter Einbeziehung aller Akteure zu koordinieren und dazu alle an einen Tisch zu holen. Meyer: „Wir fordern den Bund daher nochmals auf, den Bau eines derartigen Lagers zu überprüfen und – wie in der TÜV Nord Studie von NRW und Niedersachsen – zu prüfen, ob eine Direktanlieferung an Schacht Konrad nicht ein neues, großes Lager und eine Vielzahl von Atommülltransporten quer durch die Republik vermeiden würde. Wenn der Bund trotzdem an einem Logistikzentrum festhält, sollte er eine neue Suche nach objektiven Kriterien starten, wie es NRW und Niedersachsen gemeinsam fordern. Hierbei sind insbesondere größere Abstände zur Wohnbebauung, die Nichtlage in einem Hochwassergefährdeten Gebiet und die Verkehrsanbindung intensiver zu prüfen als es bislang der Fall war.

Die von der Entsorgungskommission angesprochenen Punkte, dass sowohl zur Straßen- und Schienenanbindung als auch zur Hochwasser- und Starkregengefährdung weitere Untersuchungen erforderlich sind, sollte zum Anlass genommen werden, sich von der auch vom Bundesrechnungshof kritisierten Fehlplanung am Standort Würgassen zu verabschieden. Niedersachsen ist weiterhin gesprächsbereit mit Blick auf eine konstruktive Lösung sowie eine faire Standortauswahl, die transparent und nach fachlichen Kriterien erfolgt. Dazu gehört auch, die Stellungnahme der ESK zum Anlass zu nehmen für eine verantwortungsvolle und intelligente Gesamtplanung der Zwischenlagerproblematik in Deutschland, um die nötige Transparenz zu gewährleisten.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.08.2023

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