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Standortauswahlgesetz regelt nur Stopp von Castortransporten nach Gorleben

PI Nr. 124/2013

HANNOVER. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes wurden weitere Transporte mit hochradioaktivem Atommüll in das oberirdische Transportbehälterzwischenlager für Castorbehälter in Gorleben ausgeschlossen. Das ebenfalls am dortigen Standort angesiedelte Abfalllager für schwach- und mittelradioaktiven Müll war nicht Gegenstand des Kompromisses. Das Abfalllager wird von der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) betrieben und nimmt schwach- und mittelradioaktive Abfälle auf. Das radioaktive Inventar der derzeit dort gelagerten Abfälle ist deutlich niedriger als das Inventar eines einzelnen Castorbehälters.

Auf die Anfrage einer Bürgerin zum Transport von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus Grohnde hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Anfang September darüber informiert, dass es sich im Fall eines im August 2013 erfolgten Transports um Betriebsabfälle aus dem Kernkraftwerk Grohnde (KWG) handelte, die ins Abfalllager Gorleben verbracht wurden. Nach einer Mitteilung des KWG wurden per Bahn schwachradioaktive Ionenaustauscherharze transportiert. Für die nach der Strahlenschutzverordnung erforderliche Beförderungsgenehmigung bei Schienentransporten ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig.

Umweltminister Stefan Wenzel erinnerte daran, dass im Zusammenhang mit Transporten von sogenannten Mox-Brennelementen auf seine Initiative hin in Gesprächen mit dem BfS, dem Bundesumweltministerium und dem für die Sicherung von Transporten zuständigen Innenministerium Maßnahmen für mehr Information und Transparenz über Atommülltransporte erörtert werden.

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erstellt am:
26.09.2013

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