Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Antwort auf die mündliche Anfrage: Tanklager Ritterhude - Weitere Nachfragen zu der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 17/5212 (Teil 2)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Aus der in der Drucksache 17/5212 gegebenen Antwort der Landesregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) „Welche Sachverhalte hat der Landrat des LK Osterholz wann und in welchem Umfang im Zusammenhang mit dem Tanklager in Ritterhude geprüft?“ (Drucksache 17/4307) ergeben sich weitere Nachfragen.

1. Wieso sind dienstrechtliche Konsequenzen gegenüber Mitarbeitern des LK Osterholz „nur möglich, wenn sie bei der Erfüllung dienstlicher Aufgaben schuldhaft (d. h. vorsätzlich oder grob fahrlässig) gehandelt hätten“?

Dienstrechtliche Konsequenzen gegenüber verbeamteten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern von Kommunalbehörden sind im Niedersächsischen Disziplinargesetz geregelt. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Dienstvergehens. In § 47 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes ist definiert: „Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen.“ Wenn keine schuldhafte Pflichtverletzung festgestellt werden kann, besteht keine rechtliche Grundlage für die Anordnung dienstrechtlicher Konsequenzen; eine Anordnung dienstrechtlicher Konsequenzen ist daher rechtlich nicht möglich. Für dienstrechtliche Konsequenzen gegenüber Angestellten muss ebenfalls eine Rechtsgrundlage vorhanden sein; mangels einer Pflichtverletzung war eine solche Rechtsgrundlage nach den Prüfungen des Landkreises Osterholz nicht ersichtlich. Dem öffentlichen Dienstrecht wie auch dem Arbeitsrecht ist der Grundsatz immanent, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur für schuldhaftes Handeln zur Verantwortung gezogen werden.

2. Wie erklärt die Landesregierung die von Herrn Minister Wenzel zu den Versäumnissen um die fünf ungenehmigten Tankbehälter gemachte Aussage, die Frage betreffe „einen Teil des Sachverhaltes, der im Gesamtkomplex eine eher untergeordnete Rolle spielt“, obwohl es dazu im Ergebnis/Fazit des Berichts der Koordinierungsgruppe zum „Explosionsereignis am 9.9.2014 auf dem Betriebsgelände der Organo Fluid GmbH in Ritterhude“ bei der Darstellung der „besonders schwerwiegenden Fehler“ auf Seite 86 ausdrücklich heißt: „Hierzu gehört u. a. die Tatsache, dass IBC´s durch ortsfeste Tanks ersetzt wurden und die Betreiberin es in diesem Zusammenhang unterließ, fünf Tanks des Außenlagers Baugenehmigungen zu beantragen.“?

Gemeint waren mit dem Zusatz (Die Frage betrifft einen Teil des Sachverhaltes, der im Gesamtkontext eine untergeordnete Rolle spielt!) nicht die im Bericht hervorgehobenen Versäumnisse um die fünf Tankbehälter, sondern die von den Fragestellern in Frage gestellte Tatsache, dass kein fachaufsichtlicher Erlass des MS in dieser Angelegenheit ergangen ist. Die erneute Nachfrage bezieht sich somit auf einen anderen, so nicht implizierten Sachverhalt, der von der Landesregierung so ausdrücklich nicht intendiert war.

3. Inwieweit sind Herr Jörg Mielke und/oder Herr Richard Eckermann aufgrund ihrer jeweils im LK Osterholz ausgeübten Funktionen für Fehler und Versäumnisse um die fünf ohne die erforderlichen Genehmigungen errichteten und betriebenen Tankbehälter verantwortlich?

Jede Führungskraft trägt im Rahmen ihrer Funktion die Verantwortung für eine sachgerechte Organisation des ihr zugeordneten Bereichs. Herr Jörg Mielke und Herr Richard Eckermann haben im Landkreis Osterholz Leitungsfunktionen ausgeübt. Der Landesregierung sind keine Anhaltspunkte bekannt, dass durch die Organisation oder die Leitung der Verwaltung durch den Landrat oder den Baudezernenten Ursachen dafür gesetzt wurden, dass die Genehmigungsbedürftigkeit der fünf Behälter nicht früher erkannt wurde.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2016
zuletzt aktualisiert am:
11.03.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln