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Bearbeiterin/Bearbeiter (m/w/d) (Bes. Gr. A 12 NBesG/Entgelt-Gr. 11 TV-L) im Referat 45 (Rechtsangelegenheiten der Abteilung Atomaufsicht, Strahlenschutz)

Stellenausschreibung


Im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) soll zum nächstmöglichen Termin der Dienstposten/Arbeitsplatz einer/eines

Bearbeiterin/Bearbeiters (m/w/d)

(Bes. Gr. A 12 NBesG/Entgelt-Gr. 11 TV-L)

im Referat 45 (Rechtsangelegenheiten der Abteilung Atomaufsicht, Strahlenschutz)

besetzt werden.


Auf dem Dienstposten/Arbeitsplatz erwarten Sie abwechslungsreiche Aufgaben in einem motivierten Team. Der Aufgabenschwerpunkt liegt insbesondere in folgenden Bereichen:

· Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen, die in kerntechnischen Anlagen tätig werden wollen, nach
§ 12b Atomgesetz (AtG) i. V. m. der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV),

· Bearbeitung der Anfragen nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) sowie dem Umweltinformationsgesetz (UIG),

· Koordinierung der Teilnahme des MU an der länderübergreifenden Krisenmanagementübung (LÜKEX); Vertretung des MU in ressortübergreifenden und bundesweiten Besprechungen zur Vorbereitung der LÜKEX sowie koordinierende Mitwirkung bei Katastrophenschutzübungen und ressortübergreifenden Krisenmanagementübungen,

· Koordinierungsaufgaben mit rechtlichen Schwerpunkten innerhalb der Abteilung und Verwaltungsangelegenheiten innerhalb des Referates 45,

· Wahrnehmung der Zuständigkeiten des Ministeriums im Bereich des atom- und strahlenschutzrechtlichen Ordnungswidrigkeitenrechts.


Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste und Tarifpersonal mit erfolgreich abgeschlossenem Verwaltungslehrgang II oder vergleichbarem Abschluss (z. B. B. A. Allgemeine Verwaltung, B. A. Verwaltungswissenschaften oder Diplom Verwaltungswirt/in).

Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber werden neben Entscheidungsfreude insbesondere Selbstbehauptung und Durchsetzungsvermögen auch gegenüber ggfs. von den Informationsberechtigten beauftragten Rechtsvertretungen erwartet.

Für die Aufgabenwahrnehmung sind gute verwaltungsrechtliche Grundkenntnisse und Erfahrungen bei der Erstellung von Bescheiden erforderlich.

Wünschenswert sind neben guten Kenntnissen des NUIG und UIG sowie der Rechtsvorschriften zum Ordnungswidrigkeitsverfahren auch Kenntnisse in der Erstellung von Gebührenbescheiden gemäß VwVfG und gute Kenntnisse im Katastrophenschutzrecht.

Gute Kenntnisse über den Aufbau des MU und der Landesverwaltung wären ebenfalls von Vorteil.

Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen nach der AtZüV treffen Sie Entscheidungen mit Tragweite für betroffene Personen und leisten einen Beitrag für den sicheren Betrieb von kerntechnischen Anlagen in Niedersachsen (meist Rückbau von Kernkraftwerken). Dies erfordert Initiative, Selbständigkeit, Engagement sowie einen sicheren Umgang mit Menschen.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben ist zudem eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung nach den Regelungen des Nds. Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Nds. SÜG) erforderlich.


Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere durch flexible Arbeitszeitmodelle sowie Telearbeit und mobiles Arbeiten.

Der Dienstposten/Arbeitsplatz ist teilzeitgeeignet. Es können ganztägige oder mehrtägige Dienstreisen anfallen. Die Bereitschaft zu Dienstreisen wird erwartet.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen i. S. des NGG abzubauen. Daher werden im beamteten Bereich Bewerbungen von Frauen und im Tarifbereich Bewerbungen von Männern besonders begrüßt.

Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Zur Wahrung ihrer Interessen wird um einen entsprechenden Hinweis auf eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung gebeten.


Bewerbungen mit Anschreiben und Lebenslauf sowie den üblichen Nachweisen zur Qualifikation senden Sie bitte bis zum 07.12.2025 online über den Link "Jetzt online bewerben", bei technischen Problemen alternativ über bewerbung@mu.niedersachsen.de


Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, fügen bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der Ansprechperson in der jeweiligen Personaldienststelle bei. Nur der Verweis auf Ihre Personalakte ohne die oben genannten Bewerbungsunterlagen ist nicht ausreichend!

Zusätzlich geben Sie bereits in der Bewerbung Ihre aktuelle Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe an.

Für Fragen zum Verfahren stehen Frau Pape (Tel. 0511/ 120 -3404) und für Fragen zum Aufgabengebiet Frau Wittkamp (Tel. 0511/ 120 –3502) zur Verfügung.

Auf Grund der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind Sie über die Verarbeitung der von Ihnen im Bewerbungsverfahren bereitgestellten personenbezogenen Daten zu unterrichten.

Ich verweise dazu auf folgenden Link:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/stellenangebote/


Artikel-Informationen

erstellt am:
06.11.2025

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