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Überwachungsplan für IED-Anlagen

Eine Verbesserung der behördlichen Überwachung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen wurde bereits vor dem Unglück in Ritterhude durch Umsetzung der Anforderungen der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL bzw. IED) erreicht. Dazu dient der mit Runderlass des MU vom 23.10.2013 im Nds. Ministerialblatt veröffentlichte Überwachungsplan:

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-285000-MU-20131023-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true .

Mit dem Plan wurde ein Überwachungssystem für besonders umweltrelevante Industrie- und Tierhaltungsanlagen eingeführt, welches regelmäßige medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigungen im zeitlichen Abstand von ein bis drei Jahren vorsieht. Die Festlegung des Intervalls erfolgt risikobasiert anhand einer systematischen Bewertung der Umweltrisiken. Im Überwachungsplan sind die konkrete Vorgehensweise bei der regelmäßigen Überwachung der Anlagen und der Überwachung aus besonderem Anlass sowie die betroffenen Anlagen in Niedersachsen dargestellt.

Die Ergebnisse der Vor-Ort-Besichtigungen von der IED unterliegenden Industrieanlagen werden im Internet des Umweltministeriums als interaktive Karte veröffentlicht.


Hintergrund:

Die Richtlinie 2010/75/EU über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IE-RL) vom 24. November 2010 gilt für die in dieser Richtlinie genannten industriellen Tätigkeiten, die eine Umweltverschmutzung verursachen.

In Artikel 24 der IE-RL über den „Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren“ ist in Absatz 2 a) festgelegt, dass der „Inhalt der Entscheidung einschließlich einer Kopie der Genehmigung sowie späterer Aktualisierungen“ der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich gemacht werden muss.

In der verlinkten interaktiven Karte erfolgt die Veröffentlichung der aktuellen Genehmigungsbescheide für diese Anlagen im Aufsichtsbereich der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen, deren Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durchzuführen sind.

QR-Code - Kartenaufruf zum Klicken oder Scannen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.12.2016
zuletzt aktualisiert am:
26.04.2019

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