Artikel-Informationen
erstellt am:
09.09.2025
zuletzt aktualisiert am:
11.09.2025
Standort
Stadt Lingen (Ems)
Zweck
Am Standort des Kernkraftwerks Emsland wurde das TLE zur Aufnahme der anfallenden radioaktiven Abfälle aus dem Abbau der Anlagen KKE, heute Rückbauanlage Emsland, und KWL errichtet. Der Gebäudekomplex besteht aus dem Logistikbereich 1 und 2, dem Verladebereich und dem Infrastrukturbereich mit Personenzugang. Die Fläche, auf der der Gebäudekomplex errichtet wurde, hat mit den vorgesehenen Außenflächen eine Größe von ca. 20.300 m². Das Lagergebäude hat eine Länge von ca. 109 m, eine Breite von ca. 28 m und ist ca. 17 m hoch.
Die Errichtung des Gebäudes ist abgeschlossen eine Einlagerung von sonstigen radioaktiven Stoffen hat noch nicht stattgefunden.
Für diesen Zweck wurde die Genehmigung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG zum Umgang im TLE mit sonstigen radioaktiven Stoffen mit Datum vom 10.04.2025 erteilt.
Bei diesen sonstigen radioaktiven Stoffen handelt es sich u. a. um Stoffe aus dem Betrieb, dem Restbetrieb und dem Abbau von Anlagenteilen der kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen des KKE und des KWL. In den Logistikbereichen des TLE sollen die radioaktiven Stoffe in geeigneten Verpackungen aufbewahrt werden. Des Weiteren können Komponenten des KKE temporär im TLE aufbewahrt werden. Die Lagerung wurde unbefristet genehmigt, längstens jedoch bis zur Einlagerung in ein Bundesendlager.
Die Genehmigung umfasst im Einzelnen folgende Regelungen:
Den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen im TLE auf dem zugehörigen Betriebsgelände. Die sonstigen radioaktiven Stoffe sind wie folgt definiert:
- sonstige radioaktive Stoffe aus dem Betrieb (einschl. Nachbetrieb, Restbetrieb) und dem Abbau der Anlage KKE,
- fachgerecht verpackte radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und dem Abbau der Anlage KWL,
- sonstige radioaktive Stoffe, die beim Betrieb des TLE anfallen,
- Prüfstrahler,
- fremdkontaminierte, mobile Gegenstände und Materialien,
- "äquivalente radioaktive Abfälle" im Sinne der Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Abfälle vom 19.11.2008, d. h. Abfälle, die mit vergleichbaren Abfällen extern konditioniert wurden.
- Die Gesamtaktivität im TLE beträgt maximal 3,0 E17 Bq. Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Behandlungsbereich umfasst maximal eine Gesamtaktivität in Höhe von 1,0 E14 Bq.
Das TLE wird insofern schwach- und mittelradioaktive Abfälle beinhalten.
Inbetriebnahme
noch nicht erfolgt
Betreiberin
RWE Nuclear GmbH
Erteilte Genehmigungen
Genehmigung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Technologie- und Logistikgebäude Emsland (TLE) in der Stadt Lingen (Ems), Landkreis Emsland vom 10.04.2025 vom 10.04.2025
Zusammenfassende Darstellung und Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen gem. § 14a AtVfV für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE)“ vom 14.07.2023
Meldepflichtige Ereignisse
keine
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.09.2025
zuletzt aktualisiert am:
11.09.2025