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Innovationsförderung

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Niedersächsischen Innovationsförderprogramms (Gemeinsamer Erlass des MW und des MU vom 23.1.2008) beschreibt die in Niedersachsen mit Landesmitteln förderfähigen Projekte.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) fördert die Forschung und Entwicklung neuer Technologien auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, Energieeinsparung und Brennstoffzellen. Unterstützt werden gezielt kleine und mittelständische Unternehmen, die Produkte der erneuerbaren Energien oder innovative Techniken zur Energieeffizienz und Energieeinsparung entwickeln. Besonders erwünscht sind Kooperationsprojekte mit niedersächsischen Hochschulen. Ziel ist es, den Weg bis zur Marktreife zu beschleunigen und dabei das Knowhow der Hochschulen zu nutzen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Unternehmen und dient gleichzeitig dem Klima- und Ressourcenschutz.

In den FörderschwerpunktenLandesinitiative Brennstoffzellen Landesinitiative Energieeinsparung und Kraftstoffe der Zukunftwerden vorrangig Kooperationsprojekte zwischen KMU Unternehmen und niedersächsischen Hochschulen gefördert. Nach der Richtlinie zum Innovationsförderprogramm sind folgende Projektfelder förderfähig:Projekte zur Erforschung und Entwicklung neuer Technologien zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Wind, Solarenergie, Geothermie, Wasserkraft, Bioenergie und Biokraftstoffe, innovative Vorhaben zur Steigerung der Effizienz bei der Energieerzeugung und -nutzung sowie der Energieeinsparung und Pilot- oder Demonstrationsvorhaben mit innovativen Ansätzen zur Erprobung und Feststellung der technisch-wirtschaftlichen Eigenschaften.Die Projekte müssenhinreichend konkretisiert und technologisch Erfolg versprechend sein, einen Beitrag zum gesamtwirtschaftlichen Innovationsprozess leisten, zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen, und Aussicht auf wirtschaftliche Verwertbarkeit haben.Für die Abwicklung des Innovationsförderprogrammes ist die Innovations- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zuständig. Anträge können bei der NBank gestellt werden. Zuständig für die Begutachtung der Förderanträge ist das Innovationszentrum Niedersachsen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.01.2014

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