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Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete

Nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden. Dies erfolgt in Niedersachsen überwiegend zum Schutz des zu Trinkwasserzwecken genutzten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme. Wasserschutzgebiete für Oberflächenwasserentnahmen sind in Niedersachsen in erster Linie für die Harztalsperren festgesetzt.
Ergänzend zum WHG, trifft der zugehörige § 91 im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) Regelungen zum Festsetzungsverfahren und zur Bekanntmachung.

Der derzeitige Stand der Ausweisungen ist aus der folgenden Tabelle zu ersehen:

>>Tabelle zur Statistik der Trinkwasser-Schutzgebiete (NLWKN)

Wasserschutzgebiete werden von den unteren Wasserbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige Städte, Region Hannover) mit einer Verordnung festgesetzt, die Betroffenen werden vorher in einem Anhörungsverfahren beteiligt. Das Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes wird gemäß § 91 Abs. 1 NWG in Niedersachsen in der Regel auf Antrag des Wasserversorgungsunternehmens oder von Amts wegen eingeleitet. In beiden Fällen trägt der Wasserversorger die Kosten der für das Verfahren benötigten Unterlagen.

Das jeweilige Festsetzungsverfahren ist unabhängig von dem vorhergehenden Wasserrechtsverfahren zur Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung für die betreffende Grundwasserentnahme, bei dem das Einzugsgebiet bereits dargestellt wird.

Die Verordnung trifft gemäß § 52 WHG die erforderlichen Schutzbestimmungen für das jeweilige Gebiet. Durch die Schutzbestimmungen können bestimmte Handlungen verboten oder für eingeschränkt zulässig erklärt werden. Dabei soll das Wasserschutzgebiet nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen eingeteilt werden.

Einzelne Wasserschutzgebietsverordnungen und die zugehörigen Karten können Sie bei der jeweils zuständigen Wasserbehörde und auch bei der jeweiligen Gemeinde einsehen.

Zur Unterstützung bei Festsetzung und Vollzug von Wasserschutzgebieten und den Verordnungen, wurden in Niedersachsen Praxisempfehlungen in Form von Handlungshilfen für Wasserbehörden und Wasserversorgungsunternehmen mit Unterstützung bzw. in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) aufgestellt:


Insbesondere Handlungshilfe Teil 2 soll als „Living paper“ durch Anregungen, Hinweise usw. aktuell gehalten und von Zeit zu Zeit überarbeitet werden.

Für detailliert Interessierte ermöglicht der Feldblockfinder Niedersachsen eine spezielle Suche nach Feldblöcken der landwirtschaftlichen Nutzung auch mit Informationen zur Lage innerhalb eines Trinkwassergewinnungsgebietes.

Um Verwaltungsaufwand zu vermeiden und um einen einheitlichen Mindeststandard von Anforderungen zu erhalten, wurde das MU mit § 92 Abs. 1 NWG ermächtigt, durch Verordnung Schutzbestimmungen für alle oder mehrere Schutzgebiete festzulegen. Die Umsetzung dieser Vorschrift erfolgte mit der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO, Nds. GVBl. Nr. 25/2009, S. 431) zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2013 (Nds. GVBl. Nr. 8/2013, S. 132). Mit dieser Verordnung werden landeseinheitliche Schutzbestimmungen insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich sowie durch Regelungen zu Biogasanlagen, Bodenabbau und Erdwärmeanlagen für alle festgesetzten oder durch vorläufige Anordnung gesicherten Wasserschutzgebieten geschaffen.

Die Schutz- und Gewinnungsgebiete für Grund- und Trinkwasser in Niedersachsen finden Sie auch als interaktive Umweltkarte. Hier finden Sie auch Auswertungen des Datenbestandes.


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