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Bergwerk Gorleben


Im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg ca. 2 km südlich der Elbe liegt auf dem Gebiet der gleichnamigen Gemeinde das Bergwerk Gorleben. Von 1986 -2013 wurde hier geprüft, ob der im Untergrund liegende Salzstock als Endlager für Wärme entwickelnden, hochradioaktiven Abfall geeignet sein könnte. Mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes (StandAG) am 27. Juli 2013 wurden die bergmännischen Erkundungsarbeiten in Gorleben beendet. Das Bergwerk Gorleben war nach dem StandAG weiterhin so lange offen zu halten, wie der Standort Gorleben nicht im Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird.

Seit der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete ist klar, dass der Standort Gorleben nicht für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle geeignet ist.
Am 17. September 2021 verkündete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in einer Pressekonferenz vor Ort in Gorleben, dass das Bergwerk Gorleben geschlossen und innerhalb von 10 Jahren verfüllt werde. Damit wird das Thema „Endlagerung“ an dieser Stelle für immer beendet und ist unumkehrbar. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbh (BGE) wurde seitens des BMU mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt.

Sowohl das BMU als auch wir als Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) wollen gemeinsam mit der Bevölkerung eine Perspektive finden, um der Region Positives zurückgeben zu können. Die Feder-führung über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit liegt allerdings in der Verantwortung des Bundes.

Beteiligung des Landes Niedersachsen im Rahmen des Bergrechts

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist im Bergwerk Gorleben für Aufsicht und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz (BBergG) zuständig und unterliegt hier der Fachaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

Die zentrale Genehmigung hierbei ist der jeweils für zwei Jahre zugelassene "Hauptbetriebsplan - HBP“ gemäß § 52 BBergG. Dieser HBP enthält jeweils Angaben zu den verantwortlichen Personen, zur Betriebsorganisation, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu technischen Einrichtungen über und unter Tage (z.B. Schachtförderung, Fahrzeuge) sowie zur Bewetterung. Außerdem werden die für den Geltungszeitraum jeweils geplanten Arbeiten/Maßnahmen beschrieben.

Chronologie Bergwerk Gorleben seit Beendigung der Erkundungsarbeiten

  Chronologie Bergwerk Gorleben ab 2013

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2009
zuletzt aktualisiert am:
26.09.2022

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