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Lärmschutzbereich militärischer Flugplatz Wittmundhafen

Der Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen ist nach § 4 Abs. 5 FluLärmG überprüft worden. Als Ergebnis dieser Überprüfung wurde nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 FluLärmG am 20.09.2023 ein neuer Lärmschutzbereich festgesetzt.

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen

Anlage 1 Übersichtskarte Lärmschutzbereich

Anlage 2 Übersichtskarte Tag-Schutzzonen

Anlage 3 Übersichtskarte Nacht-Schutzzone

Bei der Errichtung baulicher Anlagen im Lärmschutzbereich eines Flugplatzes ist nach der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - (2. FlugLSV) - das erforderliche Bauschalldämm-Maß abhängig von der Zugehörigkeit der baulichen Anlage zu den in den folgenden Karten dargestellten Isophonen-Bänder (Linien gleicher Lautstärke).

(Für die Detailkarte klicken Sie auf die jeweilige Blattnummer)

Überprüfung und Berechnung

Für die Erstellung eines Lärmschutzbereiches sind eine Prognose und die Erstellung eines Datenerfassungssystems (DES) für den militärischen Flugplatz Wittmundhafen gemäß desFluLärmG und der "Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)" erforderlich. Im Gegensatz zu zivilen Flugplätzen basiert die Abschätzung der zu erwartenden Flugbewegungszahlen für militärische Flugplatze, wie dem Flugplatz Wittmundhafen, ausschließlich auf militärischen Planungen und Stationierungsentscheidungen und ist damit nicht Gegenstand einer gesonderten Begründung.

Bericht zum Datenerfassungssystems

Datenblätter zum Datenerfassungssystem

Berechnung und Überprüfung des Lärmschutzbereiches erfolgen auf dieser Grundlage gemäß des FluLärmG und der "Anleitung zur Berechnung (AzB)". Die rechnerische Überprüfung lieferte an den Grenzen der Tagschutzzone 1 bzw. der Nachtschutzzone des bestehenden Lärmschutzbereiches Pegeländerungen, welche die maßgebliche Schwelle von 2,0 dB (s. § 4 Abs. 5 FluLärmG und AzB) erreichten. Das Flughafenbetriebsgelände gehört nicht zum Lärmschutzbereich. Die dort liegenden Punkte in der kartografischen Darstellung dienen lediglich der Information.

Bericht der Überprüfung des Lärmschutzbereiches

Anlage 2 zum Bericht der Überprüfung des LSB

Infolge der Überprüfung war der Lärmschutzbereich neu zu berechnen und festzulegen.

Bericht der Ermittlung des LSB

Berechnungsprotokoll zur Ermittlung

asa  

Fluglärmschutzbereich militärischer Flugplatz Wittmundhafen

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