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Lehrte


1. Wann Luftreinhalteplan und warum?

Die Erstellung eines Luftreinhalteplanes für Lehrte war nicht erforderlich, weil eine zur Ermittlung der Luftschadstoffsituation durchgeführte Modellrechnung zeigte, dass die Grenzwerte für NO2 und PM10 im Jahr 2010 eingehalten werden.

2. Besonderheiten?

In Lehrte wurde zur Ermittlung der Luftschadstoffbelastung eine Modellrechnung, jedoch keine Messung der Luftschadstoffbelastung durchgeführt.

Die Modellrechnung zeigte, dass die Emissionen im Stadtgebiet in hohem Maße von der Bahn und dem Straßenverkehr verursacht werden und der Einfluss des Bahnverkehrs auf die Immissionen in der näheren Umgebung der Bahnstrecke deutlich erkennbar ist.

Der Bericht des GAA Hildesheim „Modellgestützte Abschätzung der Luftschadstoff-belastung – Lehrte -" ergab, dass der für PM10 geltende Jahresgrenzwert von 40 µg/m³, der Tagesgrenzwert (35 Tage > 50 µg/m³) und der für NO2 geltende Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ eingehalten werden.

Die im Rahmen des Projektes HErmEliN (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) für Lehrte im Bezugsjahr 2011 ermittelten Immissionsbelastungen bestätigen die Ergebnisse der vormals durchgeführten Modellrechnung weitestgehend. Obgleich im HErmEliN-Projekt ein konservativer Ansatz verfolgt wird, werden für Lehrte keine Belastungsschwerpunkte für die Luftschadstoffe NO2 und PM10 ermittelt.

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