Erschwernisausgleich für Dauergrünland
Der durch die Erschwernisausgleichsverordnung-Dauergrünland geregelte Erschwernisausgleich ist seit vielen Jahren Bestandteil der Naturschutzpolitik Niedersachsens. Wesentliche Erschwernisse oder Beschränkungen bei der wirtschaftlichen Nutzung von Dauergrünlandflächen, die dem Schutz von Umwelt und Natur dienen, sollen demnach finanziell ausgeglichen werden. Ausgleichszahlungen können für Dauergrünland in Naturschutzgebieten, den niedersächsischen Nationalparks Harz und Wattenmeer, in Teilen des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue" und in gesetzlich geschützten Biotopen in Anspruch genommen werden.
Die Höhe dieses Erschwernisausgleichs wird anhand einer Punktetabelle berechnet und richtet sich nach Produktionseinschränkungen, wie beispielsweise Mahdterminen oder Einschränkungen bei der Düngung. Übersteigt dieser Wert einen Betrag von 150 Euro wird er den bewirtschaftenden Personen der Flächen ausgezahlt. Für Flächen, für die ein Erschwernisausgleich gezahlt wird, müssen die bewirtschaftenden Personen eine sogenannte Schlagkartei als Nachweis einer „wesentlichen Erschwernis" führen.
Diese finden Sie auf der Internetseite des Servicezentrums Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) unter der Rubrik „Antragsunterlagen EA (Erschwernisausgleich)“ als beschreibbare pdf-Datei
Zusätzliche Informationen zum Erschwernisausgleich für Dauergrünland finden Sie hier https://www.sla.niedersachsen.de/andi/hilfe/sammelantrag-174733.html - unter der „Nr. 9.4 Antrag auf Erschwernisausgleich“ sowie im
Internetauftritt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)
Ansprechpersonen
Untere Naturschutzbehörden (UNB), Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue, Nationalparkverwaltung Nds. Wattenmeer
(PDF, 0,05 MB)
Bewilligungsstellen Nds. Landwirtschaftskammer
(PDF, 0,09 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2023