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Grundwasseruntersuchungen an Bodendauerbeobachtungsflächen

Die Niedersächsische Landesregierung hat im Jahre 1990 die Einrichtung eines Bodendauerbeobachtungsprogramms für Niedersachsen beschlossen. Dieses Monitoringprogramm soll den Zustand und mögliche Veränderungen des Umweltmediums Bodens erfassen und dokumentieren. Es dient damit der frühzeitigen Risikovorhersage und einer nachhaltigen Daseinsfürsorge.

Die Durchführung des Bodendauerbeobachtungsflächenprogramms erfolgt durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Hierzu wurde in Kooperation mit anderen Landesdienststellen ein Netz von insgesamt 90 Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) aufgebaut (70 landwirtschaftlich (BDF-L) und 20 forstlich (BDF-F) genutzte Standorte). Ziel ist es, mögliche Bodenveränderungen aufzudecken und ihre Ursachen und Auswirkungen zu bewerten und zu prognostizieren. Auf den Bodendauerbeobachtungsflächen werden an flächen- und bodenrepräsentativen Standorten bodenschutzrelevante Einflüsse erhoben. Dabei werden alle wichtigen Daten aus der Boden-, Luft- und Gewässerüberwachung erfasst und zusammengeführt. Neben einer bodenphysikalischen, -chemischen und -mikrobiologischen Grundinventur werden zeitabhängige Untersuchungen der ein- und ausgehenden Stoffströme durchgeführt. Die Bilanzierung der Stoffflüsse beinhaltet die Niederschlagsbeschaffenheit (Eintrag luftgetragener Stoffe) sowie die Beobachtung des Grundwassers nach Menge und Beschaffenheit. Boden und Grundwasser sind von den Stoffflüssen her als ein verbundenes System zu sehen. Die Messungen sollen Informationen darüber liefern, inwiefern sich bestimmte Nutzungen und Nutzungsänderungen in der Grundwasserbeschaffenheit widerspiegeln.

Der Betrieb der 100 Grundwassermessstellen an Bodendauerbeobachtungsflächen obliegt den Betriebsstellen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). In diesen Messstellen wird das Grundprogramm 2 x jährlich und das Ergänzungsprogramm im 3 jährigen Turnus durchgeführt. Bei Bedarf werden in Abstimmung mit dem LBEG seitens des NLWKN Sonderuntersuchungen durchgeführt.

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