Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
12.12.2018
Durch Änderung des Bauplanungsrechts ist in der Baunutzungsverordnung eine neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete (MU)“ eingeführt worden. Die Änderung der TA Lärm konkretisiert die Anforderungen, die von dem Betreiber einer immissionsschutzrechtlichen Anlage zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm zu erfüllen sind, wenn von seiner Anlage Geräusche auf ein urbanes Gebiet einwirken.
Hierzu wurde die Nummer 6.1 Satz 1 Buchstabe c) der TA Lärm um die Baugebietskategorie „Urbane Gebiete (MU)“ ergänzt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
12.12.2018