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Gewerbe- und Industrieanlagen

Industrie- und Gewerbelärm rangiert an vierter Stelle in der Belästigungsskala (Abb. 08). Er stellt in der Regel kein Problem mehr dar. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Richtwerte für Industrie-/ Gewerbelärm deutlich niedriger liegen als für die vorgenannten Geräuschquellenarten.

Umweltbericht 2015  

Durch Änderung des Bauplanungsrechts ist in der Baunutzungsverordnung eine neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete (MU)“ eingeführt worden. Die Änderung der TA Lärm konkretisiert die Anforderungen, die von dem Betreiber einer immissionsschutzrechtlichen Anlage zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm zu erfüllen sind, wenn von seiner Anlage Geräusche auf ein urbanes Gebiet einwirken.

Hierzu wurde die Nummer 6.1 Satz 1 Buchstabe c) der TA Lärm um die Baugebietskategorie „Urbane Gebiete (MU)“ ergänzt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
12.12.2018

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