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Fließgewässerprogramm

Antwort von Umweltminister Hans-Heinrich Sander auf Frage 2 der Abg. Dürr, Bode, Oetjen (FDP), Drs. 15/3465 Niedersächsisches Fließgewässerprogramm und Umsetzung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Pressemitteilung 5/2007

(Es gilt das gesprochenen Wort)

Anrede,

an der Wasserkraftanlage Oldenburg, der letzten Staustufe an der Hunte vor der Einmündung in die Weser, haben wir Ende letzten Jahres eine neue Fischaufstiegsanlage eingeweiht. Dadurch sind nun ca. 40 km Flusslauf bis nach Wildeshausen wieder für wandernde Fischarten wie Lachse und Aale und andere Tierarten erreichbar. Und nicht nur das: Zusätzlich wurden viele Kilometer an Nebengewässern

mit erschlossen.

Diese sind zum Beispiel als Laichplätze und Ruheräume für Fische und für die Gewässerökologie mindestens so wichtig, wie die Flusskilometer an der Hunte selbst. Die Hunte ist nämlich ein Verbindungsgewässer innerhalb des Fließgewässerschutzsystems Niedersachsen. Sie bildet damit das Rückgrat des Systems, das sich weiter in Haupt- und Nebengewässer gliedert, wie beispielsweise hier die Twilbäke und Aue bei Visbek.

Anrede,

die Baumaßnahme an der Hunte ist Bestandteil des Niedersächsischen Fließgewässerprogramms, das auf Planungen aus dem Ende der 1980er Jahr zurückgeht. Es verfolgt den Ansatz, für die verschiedenen Landschaftsräume in Niedersachsen repräsentative Gewässer auszuwählen,

• die typisch für diesen Bereich,

• überwiegend gut erhalten und

• schützenswert sind.

Parallel zum Fachprogramm wurde seinerzeit eine finanzielle Förderung aufgebaut. Mit der Förderichtlinie "Naturnahe Gewässergestaltung" konnten mittlerweile rund 800 Vorhaben in ganz Niedersachsen gefördert werden. Dafür wurden über 70 Millionen Euro aufgewandt - diese Zahl spricht für sich.

Inhaltlich hat der Schwerpunkt der Maßnahmen in der Vergangenheit eindeutig bei der Verbesserung oder der Wiederherstellung der Durch-gängigkeit der Fließgewässer gelegen. Dieser Schwerpunkt wird auch in Zukunft bleiben. Gleichwohl werden die Verbesserung von Gewässerstruktur samt Randstreifen sowie Vernetzung mit der Gewässeraue zukünftig deutlich an Bedeutung gewinnen. Denn Lachse, Meerforellen und andere sogenannten Langdistanz-Wanderfischen müssen die ehemaligen Lebensräume in den Bächen im Oberlauf der großen Flüsse wieder erreichen können und dort geeignete Gewässerstrukturen vorfinden, beispielsweise Kiesbänke zum Laichen.

Und wir werden uns deutlich mehr um den Fischabstieg kümmern, weil Aufstiegshilfen – wie inzwischen bekannt - leider nur sehr begrenzt beim Abstieg der Fische helfen.

Anrede,

die Inhalte unseres Fließgewässerprogramms haben mittlerweile eine europäische Dimension erhalten. Die Wasserrahmenrichtlinie hat ab dem Jahr 2000 neue Impulse gegeben, so durch gemeinsames Planen und Handeln in Flussgebietseinheiten und die vermehrte Berücksichtigung ökologischer Belange. Genau hier liegt die Verzahnung mit dem Fließgewässerprogramm.

Und natürlich gibt es hier eine deutliche Querverbindung zu NATURA 2000. Zahlreiche schutzbedürftige Arten und Lebensräume kommen in oder an unseren Gewässern vor; das Fließgewässerprogramm leistet daher auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der FFH-Richtlinie.

Ein weiterer Aspekt – nämlich die Finanzierung – ist ebenfalls eng verknüpft mit der europäischen Ebene. Das Fließgewässerprogramm wurde schon in den vergangenen Jahren erheblich durch Geld aus der Gemeinschaftsaufgabe aber auch aus EU-Mitteln kofinanziert.

Künftig werden in Niedersachsen durch Erhöhung der verfügbaren EU-Mittel, mehr Fördergelder zur Verfügung stehen. Da es weder für die Wasserrahmenrichtlinie noch für die FFH-Richtlinie eigene europäische Fördergelder gibt, sollen diese Aufgaben nach den Vorstellungen der EU auch aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds ELER finanziert werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Fördermittel bei der naturnahen Gewässergestaltung um mehr als 50 Prozent steigern können. Das bedeutet, wir könnten statt drei Millionen voraussichtlich 4,5 Millionen Euro jährlich einsetzen. Darüber hinaus sind wir bemüht, gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium Finanzmittel aus dem europäischen Fischerei-Fonds einzusetzen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Wie bereits in den Vorbemerkungen ausgeführt, liefert das Fließgewässerprogramm inhaltliche Grundlagen und fachliche Bausteine zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Diese sind insbesondere bei der dabei notwendigen Prioritätensetzung von hohem Nutzen. Beide Ansätze ergänzen sich dabei hervorragend.

Man könnte sagen, dass mit dem Fließgewässerprogramm schon wichtige Vorarbeit im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie geleistet wurde, bevor es diese Richtlinie überhaupt gab.

Zu 2 :

Das Fließgewässerprogramm will als großräumiges Konzept einen Beitrag für den Erhalt der niedersächsischen Gewässerlandschaften insgesamt leisten. Es ist somit nicht unmittelbar auf den Schutz einzelner Tier- und Pflanzenarten ausgerichtet, dies geschieht zumeist in gesonderten Fachprogrammen wie zum Beispiel dem Fischotterprogramm.

Aber es dient den Tier- und Pflanzenarten ganz elementar durch Erhalt und Förderung intakter Lebensräume. Bezogen etwa auf den Lachs bedeutet dies, dass

• durch Wiederherstellung funktionsfähiger Auf- und Abstiegsmöglichkeiten,

• durch Entwicklung naturnaher Strukturen im Gewässerlauf und –querschnitt und auch

• durch Schaffung geeigneter Laichplätze in Verbindung mit einer guten Wasserqualität

die notwendigen Lebensraumstrukturen für einen zielgerichteten Artenschutz geschaffen werden. Erst hierdurch wird die Grundlage für die dauerhafte Wiederansiedlung geschaffen.

Das Beispiel ist auf andere Arten und andere Artengruppen übertragbar. Stellvertretend seien hier nur Fischotter und Biber genannt, die durch die FFH-Richtlinie geschützt sind und deren Bestände sich in den vergangenen Jahren sehr gut entwickelt haben.

Wichtig ist, dass dabei im praktischen Vollzug ausreichend auf die sinnvolle Vernetzung der fachlichen Inhalte und den sorgsamen Umgang mit den vorhandenen Geldern geachtet wird. Doppelarbeit oder gar kontraproduktive Einzelmaßnahmen ohne Blick über den Tellerrand können wir uns angesichts knapper Kassen nicht leisten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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