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Spezieller Arten- und Biotopschutz, Teilbereich Offenland

Unter „Offenlandpflege“ versteht man Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Wiederherstellung bzw. Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Offenlandflächen mit anschließender Nutzungsmöglichkeit.

Offenland Bildrechte: Sabine Häring-Strotkötter

Förderfähig sind spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die entweder nicht jährlich durchgeführt werden oder die jährlich unterschiedliche Maßnahmen erfordern und /oder auf räumlich wechselnden Flächen infolge ständiger dynamischer Veränderungen durchgeführt werden müssen, wie z. B.:

  • einmalige und temporäre Instandhaltungsmaßnahmen (Entbuschung, Entkusselung) mit anschließender extensiver Bewirtschaftung,
  • Nachpflege von zuvor instand gesetzten Flächen im mehrjährigen Rhythmus,
  • Errichtung von Verwallungen,
  • Zaunbau.

Offenlandpflege, Bildrechte S. Häring-Strotkötter   Bildrechte: Sabine Häring-Strotkötter

Zuwendungsempfänger sind kommunale Körperschaften und das Land selbst (für Maßnahmen auf landeseigenen Flächen).

Offenland Bildrechte: Sabine Häring-Strotkötter
Offenlandpflege

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.07.2012
zuletzt aktualisiert am:
29.08.2012

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