Bildrechte: Sabine Häring-Strotkötter
Spezieller Arten- und Biotopschutz, Teilbereich Offenland
Unter „Offenlandpflege“ versteht man Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Wiederherstellung bzw. Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Offenlandflächen mit anschließender Nutzungsmöglichkeit.
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Förderfähig sind spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die entweder nicht jährlich durchgeführt werden oder die jährlich unterschiedliche Maßnahmen erfordern und /oder auf räumlich wechselnden Flächen infolge ständiger dynamischer Veränderungen durchgeführt werden müssen, wie z. B.:
- einmalige und temporäre Instandhaltungsmaßnahmen (Entbuschung, Entkusselung) mit anschließender extensiver Bewirtschaftung,
- Nachpflege von zuvor instand gesetzten Flächen im mehrjährigen Rhythmus,
- Errichtung von Verwallungen,
- Zaunbau.
Zuwendungsempfänger sind kommunale Körperschaften und das Land selbst (für Maßnahmen auf landeseigenen Flächen).
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.07.2012
zuletzt aktualisiert am:
29.08.2012