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Natur- und Landschaftsentwicklung

NSG Krummes Meer
Die Maßnahme fördert Investitionen, Planungen und Instandsetzungsmaßnahmen in für den Naturschutz wertvollen Bereichen. Dies sind Naturschutzgebiete, Nationalparks, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile (einschließlich der einstweilig sichergestellten), besonders geschützte Biotope, besonders geschütztes Feuchtgrünland oder Wallhecken, in einem Landschaftsplan als für den Naturschutz wertvoll dargestellt sind oder nach Darstellung eines Landschaftsrahmenplans oder Landschaftsplans der Biotopvernetzung dienen oder im Gebiet eines Naturparks liegen. Darüber hinaus soll insbesondere den Kommunen ermöglicht werden, gezielt in Kernbereichen des Naturschutzes Flächen für konsequente Naturschutzmaßnahmen zu beschaffen.
Außerdem soll der Pflegezustand gefährdeter Biotope verbessert werden, indem der Erwerb dafür benötigter Einrichtungen (Maschinen, Geräte, Zäune, Ställe etc.) gefördert wird. Die Ziele des Naturschutzes auf den Flächen sollen darüber hinaus auch in geeigneter Weise der Öffentlichkeit präsentiert werden, um Akzeptanz für die Durchführung der Maßnahmen und ggf. erforderliche Besucherlenkungen zu schaffen.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie zur Qualifizierung für Naturschutzmaßnahmen in den Ländern Bremen und Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.11.2009
zuletzt aktualisiert am:
05.06.2014

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