Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie zur Qualifizierung für Naturschutzmaßnahmen in den Ländern Bremen und Niedersachsen
Natur- und Landschaftsentwicklung
Außerdem soll der Pflegezustand gefährdeter Biotope verbessert werden, indem der Erwerb dafür benötigter Einrichtungen (Maschinen, Geräte, Zäune, Ställe etc.) gefördert wird. Die Ziele des Naturschutzes auf den Flächen sollen darüber hinaus auch in geeigneter Weise der Öffentlichkeit präsentiert werden, um Akzeptanz für die Durchführung der Maßnahmen und ggf. erforderliche Besucherlenkungen zu schaffen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.11.2009
zuletzt aktualisiert am:
05.06.2014