Qualifizierung für Naturschutzmaßnahmen
Die Qualifizierung richtet sich an die möglichen Antragsteller nach den Richtlinien Kooperationsprogramm Naturschutz, Entwicklung von Natur und Landschaft sowie anderer flächenbezogener Agrarumweltmaßnahmen und der Verordnung Erschwernisausgleich.
Die unteren Naturschutzbehörden sind die Zuwendungsempfänger. Sie beauftragen Dritte mit der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen. Die Förderung erfolgt für Flächen in den Gebietskulissen der jeweiligen Richtlinie.
Über die vertiefte Kenntnis der Inhalte und Anwendung der Förder-Richtlinien soll die Akzeptanz für Agrarumweltmaßnahmen gestärkt und deren Zielerreichung optimiert werden. Die Vermittlung der Kenntnisse über die Richtlinien erfolgt in Gruppen oder individuell.
Die Qualifizierung kann auch eine Begleitung während der Durchführung der geförderten Maßnahmen beinhalten.
In der Informationsspalte finden Sie die Richtlinie zur Maßnahme Qualifizierung für Naturschutzmaßnahmen.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie zur Qualifizierung für Naturschutzmaßnahmen in den Ländern Bremen und Niedersachsen
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.11.2009
zuletzt aktualisiert am:
30.05.2013