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Antwort auf die mündliche Anfrage: Welche Folgen hat die Paris-Reise von Minister Wenzel für die Industriearbeitnehmer in Niedersachsen?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Gabriela König und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Minister Wenzel hat als Gast an der UN-Klimakonferenz COP21 in Paris teilgenommen. Anschließend veröffentlichte die Landesregierung eine Presseinformation mit den aus ihrer Sicht erforderlichen Veränderungen und Anpassungen. Minister Wenzel hält die Vereinbarungen demnach nicht für ausreichend und kündigt notwendige Schritte auf der nationalen Ebene und Landesebene an.

Um das zitierte und vertraglich fixierte 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, ist die 100-prozentige Reduzierung der CO2-Emissionen durch die Weltwirtschaft in den kommenden 35 Jahren erforderlich. Dies zieht erhebliche Konsequenzen in einem beschleunigten Verfahren bei der Energieversorgung und bei der Energieeffizienz nach sich. Im Verhältnis zum 2,0-Grad-Ziel entspricht dies einer Beschleunigung um 20 Jahre, die der globalen Forschung und Entwicklung, der Umstellung der Energiebereitstellung und der Wirtschaft und Industrie fehlen. Von dem 1,5- oder 2,0-Grad-Ziel sind heute bereits 1,0°C erreicht!

Experten haben die komplexen und komplizierten Wege bereits aufgezeigt, die nötig wären, um in den nächsten Jahren den CO2-Ausstoß erheblich zu reduzieren. Infolgedessen starten jetzt Diskussionen über negative Emissionen, CCS-Technologien und den Anbau von Energiepflanzen und Wiederaufforstungen. Die klimapolitischen Verabredungen von Paris gelten dabei erst ab 2020, sollen aber bereits 2030 spürbar werden. Allein der atmosphärische CO2-Beitrag der Volksrepublik China ist weder genau bekannt noch kalkulierbar und erreicht seinen Höhepunkt erst 2030. Das bedeutet für andere Emittenten, dass diese den Anstieg von China in den nächsten Jahren mit kompensieren müssten.

Die Landesregierung spricht dann auch von verstärkten Anstrengungen bei der Energiewende, eigenen Naturschutzprogrammen und intensiverer Entwicklungszusammenarbeit mit den Partnerregionen. Außerdem hat die Landesregierung ein eigenes Klimaschutzgesetz und ein integriertes Klimaschutz- und Energieprogramm in den kommenden zwei Jahren angekündigt.

1. Vor dem Hintergrund des Klimavertrags von Paris und der umfangreichen und schnell erforderlichen Schritte zur Erreichung eines 1,5-Grad-Ziels, von dem bereits 1,0°C erreicht sind: Welchen Inhalt wird das Klimaschutz- und Energieprogramm der Landesregierung haben, und wann kommt und wirkt es?

2. Welche Auswirkungen in welchem Zeitfenster wird das Klimaschutz- und Energieprogramm der Landesregierung für die Industrie - gemeint sind sowohl die Unternehmen als auch die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung - in Niedersachsen nach sich ziehen müssen, um den erhofften Beitrag zum Weltklima zu erbringen?

3. Vor dem Hintergrund der niedersächsischen Verantwortung für die Welt (Seite 5 der Koalitionsvereinbarung), der „Eine-Welt-Politik“ (Seite 7 der Koalitionsvereinbarung) und „einer noch intensiveren Entwicklungszusammenarbeit“ mit den Partnerregionen (PI des MU, 13. Dezember 2015): Wie wird sich der konkrete Inhalt und Fahrplan dieser Entwicklungszusammenarbeit gestalten?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkung der Landesregierung


Aus Paris kommen drei herausragende Impulse für eine globale Energiewende:


  • Erstmals wird nun das Ziel einer möglichst auf 1,5 Grad begrenzten Erderwärmung in einem völkerrechtlich bindenden Vertrag stehen,

  • verpflichten sich die Staaten zu einer massiven Reduzierung von Treibhausgasemissionen,

  • verpflichten sich die Industriestaaten, auch finanziell erheblich zum Klimaschutz und zur Vermeidung von Schäden in anderen Teilen der Welt beizutragen.

    Gemessen an den Erfordernissen des voranschreitenden Klimawandels ist die Vereinbarung trotz alledem nicht ausreichend; gemessen am realistischerweise Verhandelbaren ist sie jedoch ein sehr hoffungsvolles Ergebnis.

    Die Allianz der besonders ambitionierten Staaten im Klimaschutz hat entscheidend zum Erfolg beigetragen, sie wird jetzt aber auch liefern müssen. Alle fünf Jahre sollen die Ziele überprüft und angepasst werden und das wird die EU, die Bundesrepublik und auch Niedersachsen enorm fordern.

    Auf Europäischer Ebene muss das Emissionshandelssystem zügig reformiert werden, um deutliche Preissignale für einen kosteneffizienten Klimaschutz zu setzen, langfristige Planungssicherheit für Investitionen in klimagerechte Energien und Effizienztechnologien zu schaffen und carbon leakage zu verhindern.

    Um glaubwürdig zu bleiben müssen auf nationaler Ebene die notwendigen Schritte insbesondere zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien folgen.

    Als Fazit von Paris bleibt auch festzuhalten, dass es sich einmal mehr zeigt, dass es für eine ernst gemeinte Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die unausweichlichen Folgen des Klimawandels nicht ausreicht, sich allein auf globale Vereinbarungen zu verlassen.

    Mindestens genauso wichtig ist, was Verantwortliche vor Ort tun, um den Klimawandel zu stoppen. Dabei brauchen sie die Unterstützung der Weltgemeinschaft und der national und regional politisch Verantwortlichen.

    Gerade die Kommunen sind Schlüsselakteure im Klimaschutz. Allen voran gestalten sie die erforderliche Transformation hin zu einer emissionsarmen Lebensweise, der Dekarbonisierung der Wirtschaft und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

    Auf kommunale Ebene klappt, woran die internationale Ebene häufig noch scheitert: Viele Kommunen, auch in Niedersachsen, verpflichten sich zu ehrgeizigen Klimaschutzzielen - einseitig und ohne Gegenleistung. Sie verpflichten sich, ihre Energieversorgung auf 100% erneuerbare Energien umzustellen oder sogar zum Ziel der Klimaneutralität.

    Neben den Nichtregierungsorganisationen haben sich die Regionen und Kommunen mit ihren Netzwerken und ihren vielen praktischen Beispielen und konkreten Projekten als eigenständige Kraft etabliert. Die International Conference on Climate Action (ICCA) Anfang Oktober 2015 in Hannover hatte dies schon hervorgehoben.

    Das ICCA Abschlussdokument „Kommunen gestalten die Zukunft“ wurde auf der Klimakonferenz ebenso wie die anderen Beiträge der regionalen und kommunalen Bündnisse sehr ernst genommen und es finden sich in dem Beschluss von Paris deutliche Bezüge.

    Die Landesregierung hat dies rechtzeitig erkannt und richtet ihre Klimastrategie daran aus. So wollen wir unseren Kommunen und allen anderen Akteuren in Niedersachsen die immer wieder geforderten verlässlichen Rahmenbedingungen bieten: Mit der Vorlage des Entwurfes eines eigenen Landesklimaschutzgesetzes wollen wir ambitionierte Klimaschutzziele vorschlagen, die Orientierung und langfristige Planungssicherheit geben sollen.


1. Vor dem Hintergrund des Klimavertrags von Paris und der umfangreichen und schnell erforderlichen Schritte zur Erreichung eines 1,5-Grad-Ziels, von dem bereits 1,0 C erreicht sind: Welchen Inhalt wird das Klimaschutz- und Energieprogramm der Landesregierung haben, und wann kommt und wirkt es?

Das Integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm Niedersachsen (IEKN) soll die wesentlichen Ziele und Maßnahmen zur Erreichung der im geplanten Landesklimaschutzgesetz enthaltenen Klimaschutzziele des Landes benennen. Die vorgesehenen Inhalte des Programmes lassen sich aus einem Gliederungsentwurf ablesen, der kürzlich dem Runden Tisch Energiewende vorgestellt wurde, an dem auch die Landtagsfraktionen im Beobachterstatus vertreten sind. Die Mitglieder des Runden Tisches sind gebeten worden, Vorschläge zum IEKN zu leisten. Dieser Gliederungsentwurf, der im Laufe der Arbeiten am IEKN noch Änderungen erfahren kann, liegt als Anlage bei. Die Verabschiedung des IEKN durch das Kabinett ist im Anschluss an die Verabschiedung des geplanten Klimaschutzgesetzes im Jahr 2017 vorgesehen. Die im Programm genannten Maßnahmen werden regelmäßig weiterer Umsetzungsakte in der jeweils rechtlich gebotenen Form bedürfen. Die Wirkung des Programmes soll im Rahmen eines regelmäßigen Monitoring überprüft werden.

2. Welche Auswirkungen in welchem Zeitfenster wird das Klimaschutz- und Energieprogramm der Landesregierung für die Industrie - gemeint sind sowohl die Unternehmen als auch die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung - in Niedersachsen nach sich ziehen müssen, um den erhofften Beitrag zum Weltklima zu erbringen?

Das Landesklimaschutzgesetz soll als Beitrag des Landes zum Weltklima Klimaschutzziele des Landes festschreiben. Diese Ziele sollen mit Maßnahmen, die im IEKN benannt sind, hinterlegt werden. Welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung oder die Industrie vorschlagen werden kann momentan noch nicht dargestellt werden, da die Maßnahmenerfassung erst kürzlich begonnen hat. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Programm in enger Zusammenarbeit mit einer Vielzahl gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen unter anderem im Rahmen des Runden Tisches Energiewende erstellt werden wird. Zu diesen Gruppen gehören selbstverständlich auch die Organisationen der Wirtschaft, die in diesem Prozess ihre Belange aktiv einbringen. Die Landesregierung geht davon aus, dass interessante Innovationen und damit auch Potential für Wertschöpfung möglich sein wird.

3. Vor dem Hintergrund der niedersächsischen Verantwortung für die Welt (Seite 5 der Koalitionsvereinbarung), der „Eine-Welt-Politik“ (Seite 7 der Koalitionsvereinbarung) und „einer noch intensiveren Entwicklungszusammenarbeit“ mit den Partnerregionen (PI des MU, 13. Dezember 2015): Wie wird sich der konkrete Inhalt und Fahrplan dieser Entwicklungszusammenarbeit gestalten?

Die rot-grüne Koalition hat in ihrer Koalitionsvereinbarung für die 17. Wahlperiode niedergelegt, die Eine-Welt-Politik der Landesregierung auf die UN-Entwicklungsziele abzustimmen und entwicklungspolitische Leitlinien zu erstellen. Zudem beauftragte der Landtag die Landesregierung, die entwicklungspolitischen Leitlinien unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu erarbeiten[1]. In einem insgesamt 15-monatigen Prozess hat die Landesregierung unter Beteiligung von entwicklungspolitisch aktiven Organisationen der Zivilgesellschaft die „Entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes Niedersachsen“ erarbeitet. Diese wurden im September 2015 vom Kabinett verabschiedet.

Ziel der Entwicklungspolitischen Leitlinien ist die Umsetzung der Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals –SDGs), die auf der UN-Vollversammlung in New York im September 2015 beschlossen wurden. Sie haben die sogenannten Millenniumsziele abgelöst, die von 2010 bis 2015 auf die Bekämpfung von Hunger und extremer Armut in Entwicklungsländern konzentriert waren. Mit den SDGs wird ein Paradigmenwechsel vollzogen von der klassischen „Entwicklungshilfe“ für die ärmsten Länder zu Entwicklungs- und Nachhaltigkeitszielen, die weltweit für alle Länder gelten. Die SDGs umfassen 17 Ziele, die bis 2030 eine weltweite nachhaltige Entwicklung in wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fragen befördern sollen.

Weiteres Ziel der Entwicklungspolitischen Leitlinien ist es, die Entwicklungspolitik als Querschnittsaufgabein allen Ressorts der Landesregierung zu verankern. Die Entwicklungszusammenarbeit zieht sich durch alle Ressorts. Dies bildet sich ab in den sechs Handlungsfeldern der Entwicklungspolitischen Leitlinien, welche die Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit Niedersachsens bspw. in den Bereichen Bildung und globales Lernen, Hochschulzusammenarbeit, Umwelt- und Klimaschutz, Fairer Handel und Faire Beschaffung sowie gute Regierungsführung beschreiben.

Zurzeit erarbeitet die Landesregierung unter Federführung der Staatskanzlei ein Konzept zur Umsetzung und Etablierung der Entwicklungspolitischen Leitlinien. Mit Pilotprojekten, Informationsveranstaltungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Fortbildungen für Landesbeschäftigte sollen der Paradigmenwechsel von der „Entwicklungshilfe“ zu einer an den globalen Entwicklungs- und Nachhaltigkeitszielen ausgerichteten, partnerschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit bekannter gemacht und entwicklungspolitisches Engagement gestärkt werden.

Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit des Landes Niedersachsen ist die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Provinz Eastern Cape in Südafrika und mit Partnern in Tansania. Inhaltlich wird sich die Entwicklungszusammenarbeit auf die Bekämpfung der eigentlichen Ursachen von Flucht und Migration konzentrieren. Dazu zählt die gezielte Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz und erneuerbare Energien. Nicht nur Kriege und Konflikte veranlassen Menschen zur Flucht, sondern auch der Klimawandel und damit einhergehend gehäufte Naturkatastrophen und Dürren.

Südafrika und Tansania sind wichtige Aufnahmeländer für Binnenflüchtlinge in Afrika. Diese gilt es zu unterstützen, um Konflikte um Ressourcen und Beschäftigungsmöglichkeiten zu vermeiden. Ein weiterer Förderschwerpunkt der Landesregierung ist deshalb die berufliche Bildung, um jungen Menschen Zugang zu einer guten Ausbildung und Beschäftigung zu ermöglichen. Insofern sieht die Landesregierung sich bestätigt durch den auf dem Valletta-Gipfel am 11./12. November 2015 beschlossenen Aktionsplan.

Anlässlich des 20-jährigen Partnerschaftsjubiläums mit der Provinz Eastern Cape im Jahr 2015 haben beide Regierungen eine neue Partnerschaftsvereinbarung geschlossen. Darin verständigten sich beide Partnerregionen auf eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Klimaschutz und Umweltmanagement sowie Bildung und Wissenschaft. Auch in Tansania werden im Jahr 2016 schwerpunktmäßig Projekte in den Bereichen Klimaschutz und erneuerbare Energien sowie Bildung und Hochschulzusammenarbeit gefördert.

Anlage:

Vorgesehene Gliederung des Integrierten Energie- und

Klimaschutzprogrammes Niedersachsen (IEKN)

Vorlage zur Sitzung des Runden Tisches Energiewende am 4. Dezember 2015

I. Einleitung
  1. Anlass, Hintergrund, Zielsetzung

  2. Klimapolitische Herausforderungen (Boden, Luft, Wasser, Flora und Fauna)

  3. Gesellschaftlicher Dialog Runder Tisch

  4. Europäischer und bundespolitischer Rahmen, ETS, Carbon leakage

II. Status quo
  1. Treibhausgasbilanz

  2. Stand der Energieversorgung

  3. Stand der Energieverbräuche

III. Energie- und Klimapolitische Ziele Niedersachsens 1.Gesetzliche Klimaschutzziele: Treibhausgasminderungsziele, qualitatives Ziel im Bereich Kohlenstoffsenken

2.Ziele zur Energieeinsparung, zur effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie dem Ausbau regenerativer Energien

3. Zwischenziele zur Minderung von Treibhausgasemissionen für den Zeitraum bis 2050

4.Leitbild

5.Energiepolitisches Dreieck: Umweltschutz, Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit, außerdem die Themen Beschäftigung und Akzeptanz

IV. Handlungsbereiche auf Landesebene 1. Energieversorgung

1.1. Erneuerbare Energien

1.1.1. Wind (onshore, offshore, Kleinwindkraft, Repowering)

1.1.2. Solarenergie (Photovoltaik, Solarthermie)

1.1.3. Biomasse (u.a. energetische Verwertung von Reststoffen aus Landwirtschaft und Haushalten) 1.1.4. Wasserkraft (Groß- und Kleinwasserkraft)

1.1.5. Geothermie (tiefe und oberflächennahe)

1.2. Fossile Energieträger: Gas, Kohle, Öl, Treibstoffe

1.3. Infrastruktur

1.3.1. Netze (Bedarf, Ausbau im Dialog, Zeithorizont, Technologien)

1.3.2. Speicher (Gase, Wasser, Batterien)

1.4. Marktdesign und Versorgungssicherheit

1.4.1. Anforderungen an ein Marktdesign

1.4.2. Erneuerbare Energien als Basis

1.4.2.1. Förderung eines ambitionierten, bürgernahen Ausbaus

1.4.2.2. Konsequente Markt- und Systemintegration

1.4.3. Komplementäre Flexibilitätsoptionen als Absicherung

1.4.3.1. Rahmenbedingungen für Speicher

1.4.3.2. Rahmenbedingungen für Demand-Side-Management

1.4.3.3. Rahmenbedingungen für hochflexible Gaskraftwerke

1.4.4. Steuerung der Übergangsphase

1.4.4.1. verhandelter Kohleausstieg

1.4.4.2. Verfügungsreserven für die System- und Netzstabilität

2. Bauen und Wohnen

2.1. Effizienzstandards

2.2. Energetische Sanierung

2.3. Städteplanung, Raumordnung

2.4. Beratungs- und Informationsangebote

3. Mobilität

3.1. Modal Split, Verkehrsverhalten

3.2. Neue Antriebstechnologien

3.3. Siedlungsstruktur/Stadtplanung

4. Industrie/Gewerbe/Handel/Dienstleistungen

4.1. Energieeffizienz und THG-Minderung

4.1.1. Energieträgerwechsel

4.1.2. Technologietransfer

4.1.3. Vernetzung, Cluster

4.1.4. Fortbildung Mitarbeiter

4.2. Demand-Side-Management

4.2.1. Abschaltbare Lasten

4.2.2. Zuschaltbare Lasten

4.3. Klimaverträgliche Produkte

5. Land- und Forstwirtschaft, Boden

5.1. Emissionsreduzierung: Düngung, Bodenbewirtschaftung, Tierhaltung

5.2. Bodenschutz

5.3. Schutz und Aufbau von CO2-Senken (Wald/Holz, kohlenstoffreiche

Böden, Moore)

5.4. Landwirt als Energiewirt

6. Kommunaler Klimaschutz 7. Internationaler Klimaschutz: Aktivitäten Niedersachsens 8.Landesverwaltung

Konzept „Klimafreundliche Landesverwaltung“ (Ergebnisse Gutachten)

9. Forschung und Entwicklung

9.1. Forschungsförderung

9.2. Innovationsförderung

9.3. Forschungsstandorte in Niedersachsen

9.4. Forschungsschwerpunkte in Niedersachsen

10. Bildung/Ausbildung 11. Verbraucherverhalten

11.1. Energiesparen

11.2. elektrische Anwendungen

11.3. klimafreundliche Ernährung

V. Evaluierung und Monitoring

Alle fünf Jahre soll entsprechend dem Klimaschutzgesetz ein Monitoringbericht erstellt und darauf basierend ggf. eine Fortschreibung des IEKN im gesellschaftlichen Dialog erfolgen. Der Monitoringbericht sollte von unabhängiger dritter Seite und nach dem Willen des Landtages (Drs. 17/3861) unter Beteiligung der KEAN erstellt werden. Für das Monitoring können ggf. auch bestimmte Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen werden.

VI. Glossar

VII. Anhang
  • Endbericht des Gutachtens „Szenarien zur Energieversorgung in

    Niedersachsen im Jahr 2050“

  • Leitbild


[1] Vgl. Entschließung des Landtages „Für ein partnerschaftliches Handeln – Einführung entwicklungspolitischer Leitlinien für das Land Niedersachsen“ vom 23.01.2014, LT-Drs. 17/1158.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016
zuletzt aktualisiert am:
03.02.2016

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