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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie bewertet die Landesregierung die neuen Erkenntnisse bei der Risikobewertung von Glyphosat?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe, Jan-Christoph Oetjen und Dr. Gero Hocker (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der gemeinsame Ausschuss der UN-Organisationen für Gesundheit (WHO) sowie für Ernährung und Landwirtschaft halte eine krebserregende Wirkung von Glyphosat für unwahrscheinlich, heißt es in einem Artikel auf welt.de vom 18. Mai 2016 (https://www.welt.de/debatte/kommentare/article155454800/Die-Glyphosat-Panik-der-Oeko-Lobby-ist-laecherlich.html, Abrufdatum: 31. Mai 2017). Die Agra-Europe berichtete am 22. Mai 2017, dass der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur Glyphosat nicht als krebserregend einstufe (EU-Nachrichten, Seite 1). Die Aussage der UN-Experten habe dabei laut welt.de besonderes Gewicht, „weil es gerade ein Institut der WHO war, auf dessen Argumentation sich die Gegner des Stoffes seit 2015 stützten: Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), ein Ableger der Gesundheitsorganisation, hatte da behauptet, es gehe von Glyphosat ‚wahrscheinlich’ eine Krebsgefahr aus.“ Die Generaldirektion Gesundheit der Europäischen Kommission hat aktuell auch aufgrund der beiden genannten Erkenntnisse vorgeschlagen, die Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre zu verlängern.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte in der Veröffentlichung ihrer Studie Ende Juli 2015 den Wirkstoff Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend“ beim Menschen eingestuft.

Glyphosat ist ein Totalherbizid. Es wird im Acker-, Wein- und Obstbau, beim Anbau von Zierpflanzen, auf Wiesen, Weiden und Rasenflächen sowie im Forst eingesetzt. Die Verwendung von Glyphosat zur Sikkation ist in Deutschland nur noch sehr eingeschränkt zugelassen. Dabei wird vor allem Getreide kurz vor der Ernte totgespritzt, um die Ernte zu erleichtern. Nutzpflanzen, die meist auf Grund gentechnischer Methoden gegen Glyphosat resistent sind, werden in vielen wichtigen Produktionsländern in Kombination mit Glyphosat verwendet, zum Beispiel beim Anbau von Sojabohnen, Raps, Baumwolle und Mais. Glyphosatresistente Nutzpflanzen spielen in Deutschland und der EU jedoch kaum eine Rolle.

Die IARC-Monographie zu Glyphosat wurde am 29.7.15 veröffentlicht. Die 92seitige Monographie liefert eine detaillierte wissenschaftliche Begründung der Einstufung von Glyphosat in die Klasse 2a „Probably carcinogenic to humans“ – wahrscheinlich krebserregend beim Menschen. 17 Krebs-Experten aus 11 Ländern kamen im März 2015 einstimmig zu dem Ergebnis, dass Glyphosat in die Gruppe 2a einzustufen ist. Die IARC ist die Organisation der WHO, die für Leitung und Koordinierung der Erforschung der Ursachen von Krebserkrankungen zuständig ist. Alle von der IARC verwendeten Studien müssen öffentlich zugänglich sein (Zentrale. Unterstützungsstelle. Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG, 23.9.15)).

Neben den Feststellungen der IARC gibt es Hinweise auf u.a. fruchtschädigende Wirkungen und Auslösefaktoren für chronischen Botulismus (Veterinärmedizinische Fakultät, Universität Leipzig). Das Totalherbizid hat zudem maßgebliche Folgen für die Biodiversität.

Im Rahmen der europäischen Zulassungsverlängerung für Glyphosat wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als Berichterstatter nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgestellt, dass für den Menschen durch Glyphosat „keine krebserregende Gefährdung“ besteht. Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherhit (EFSA) kommt nach Bewertung des BfR-Berichts im November 2015 ebenfalls zu diesem Ergebnis. Aufgrund bestehender unterschiedlicher Auffassungen zu gesundheitlichen Auswirkungen von Glyphosat konnten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nicht mehrheitlich für oder gegen eine weitere Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat einigen und die Europäische Kommission hat Ende September 2015 die Zulassung lediglich im ersten Schritt bis Juni 2016 und danach bis Ende 2017 verlängert. Möglich gewesen wäre eine Verlängerung für maximal 15 Jahre.

Aktuell steht in Europa der Vorwurf im Raum, dass nicht alle Studien und Daten zur Bewertung des Total-Herbizids öffentlich gemacht wurden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich erneut mit den Risiken von Glyphosat beschäftigen, da eine Gruppe von Abgeordneten der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament Klage beim EuGH eingereicht hat. Erreicht werden soll der öffentliche Zugang zu Industrie-Studien, die von der EFSA zur Bewertung von Glyphosat herangezogen wurden (Zitat: Süddeutsche Zeitung vom 02.06.2017). Presseberichten (Süddeutsche.de vom 15.03.2017) ist weiterhin zu entnehmen, dass „Monsanto in der Vergangenheit hinter den Kulissen Einfluss auf einzelne Wissenschaftler und auf die amerikanische Behörde EPA genommen haben soll. So soll Monsanto im Verborgenen an Studien mitgearbeitet haben, die später als Arbeiten unabhängiger Wissenschaftler ausgegeben worden seien. Ein weiterer Vorwurf lautet, das Unternehmen habe gezielt darauf hingewirkt, eine eigenständige Untersuchung des Unkrautvernichters durch das US-Gesundheitsministerium zu verhindern.“

Weiterhin werden in einem Schreiben an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Junker scharfe Vorwürfe gegen die europäischen Aufsichtsbehörden Efsa und ECHA sowie das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erhoben. Dabei geht es um die Einschätzung, dass das umstrittene Pflanzenvernichtungsmittel als nicht krebserregend eingestuft werden kann. Erhoben werde die Vorwürfe von dem US-amerikanischen Experten für Chemikaliensicherheit Professor Christopher Portier, der auch davor warnt, dass das BfR, das im Auftrag der EU die Erstbewertung von Glyphosat erstellt hat, nur jede fünfte signifikante Steigerung von Krebs bei den Tieren unter Glyphosateinwirkung erkannt hat (Quelle: Süddeutsche.de vom 29.05.2017).

1. Wie bewertet die Landesregierung die neuen Erkenntnisse bei der Risikobewertung von Glyphosat?

Zu Glyphosat werden regelmäßig Meldungen veröffentlich. Es handelt sich häufig nicht um neue oder abschließende Erkenntnisse. Die kontroverse Diskussion unter Experten und zwischen den unterschiedlichen Behörden dauert mittlerweile bereits mehrere Jahre an (s. Vorbemerkung).

2. Sollten die neuen Erkenntnisse nach Auffassung der Landesregierung dazu führen, dass die Zulassung von Glyphosat verlängert wird (bitte mit Begründung)?

Aus Vorsorgegründen sollte eine erneute Zulassung unterbleiben, wenn Zweifel an der Unbedenklichkeit nicht ausgeräumt werden können.

3. Gemäß welchen Kriterien sollte nach Auffassung der Landesregierung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln entschieden werden, und welche Änderungen im Zulassungsverfahren wären nach Auffassung der Landesregierung aufgrund dessen notwendig?

Die Prüfung der Genehmigung für den Einsatz von Glyphosat als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln wird durch die EU-Kommission nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 durchgeführt. Die EFSA und die Mitgliedstaaten erstellen ihre Bewertung des Antrags anhand eines vollständigen Dossiers und einer Kurzfassung, die der Hersteller des Wirkstoffs vorlegt. In dem Prüfverfahren müssen außer den Daten und Sicherheitsnachweisen des Antragstellers alle öffentlich bekannten Untersuchungen und Forschungsergebnisse nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt werden. Die europarechtlichen Regelungen schreiben detailliert vor, welche Versuche mit Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, z.B. auch schon im Vorfeld einer Genehmigung, durchzuführen sind. Die Kriterien für die Genehmigung auch von Wirkstoffen sind klar im Anhang II der o.g. Verordnung definiert.

Künftig müssen alle zur Bewertung eines Risikos verwendeten Studien öffentlich gemacht werden. Bei der Prüfung müssen künftig verstärkt subletale und systemische Wirkungen geprüft werden. Dabei muss auch die Wirkung auf die Biodiversität stärker gewichtet werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2017

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