Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Antwort auf die mündliche Anfrage: Wieso wird der Strom immer teurer, während der Börsenpreis sinkt?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Dr. Gero Hocker und Gabriela König (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Preise für Börsenstrom waren 2015 in Deutschland so niedrig wie zuletzt im Jahr 2004. Eine Kilowattstunde kostete im vergangenen Jahr durchschnittlich 3,17 Cent. Diese Entwicklung sinkender Börsenstrompreise besteht schon seit 2011.

1. Wie bewertet die Landesregierung das stetige Auseinanderdriften zwischen dem Börsenpreis für Strom und der EEG-Umlage?

2. Wird der Börsenpreis nach Auffassung der Landesregierung durch den Zubau weiterer Anlagen Erneuerbarer Energien in Zukunft weiter sinken, und welche Folgen hat dies für den Strompreis, wenn sich gleichzeitig die EEG-Umlage durch den Zubau erhöht?

3. Wie viel hat der Zukauf von Strom aus dem Ausland die deutschen Stromkunden im vergangenen Jahr gekostet?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Handel mit Strom kann je nach individuellem Bedarf der Stromkäufer und Stromverkäufer sowohl zeitlich (u.a. Termin, Day-Ahead, Intraday, Afterday) als auch organisatorisch (z.B. Strombörse, OTC, bilateraler Handel) unterschiedlich strukturiert werden. Die Strompreise können dabei je nach Struktur der Stromlieferung bzw. der Stromabnahme, dem Zeitpunkt des Handelsgeschäfts und dem Handelsplatz zum Teil erheblich schwanken. Der in den Vorbemerkungen der Fragesteller als Börsenstrompreis angeführte Preis von 3,17 Ct/kWh für das Jahr 2015 ist angelehnt an den durchschnittlichen Phelix Day Base-Preis im Jahr 2015. Der durchschnittliche Phelix Day Base bildet den Preis ab, den ein Stromhandelsunternehmen im Durchschnitt zahlen musste, wenn es in jeder der 8760 Stunden des Jahres 2015 konstant eine MWh im Rahmen der Day-Ahead-Auktion gekauft hätte. Da der Stromkonsum von Endkunden in der Regel sowohl vom absoluten Niveau als auch von der zeitlichen Struktur deutlich von diesem Profil abweicht und Stromlieferanten aus Gründen der Risikodiversifizierung in der Regel ihre Lieferverpflichtungen über eine Mischung aus Termin- und Spotkontrakten abdecken, ist keine direkte Identität des Phelix Day Base-Durchschnittspreises mit dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis ableitbar.

Der Strompreis für Haushaltskunden besteht zudem aus einer Vielzahl von Einzelpositionen. Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages hat dies in einer Veröffentlichung vom 08.02.2016 exemplarisch für den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von 29,11 Ct/kWh im Jahr 2015 aufgeschlüsselt. Danach entfielen rund 26,0 Prozent des Strompreises auf die Kosten für die Strombeschaffung. Etwa 22,6 Prozent des Strompreises machten Netzentgelte sowie die Entgelte für Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb aus. Die Konzessionsabgabe bedingte etwa 5,6 Prozent des Strompreises. 22,7 Prozent dieses Strompreises kamen durch verschiedene Umlagen zusammen: Die Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage betrug etwa 21,2 Prozent des Strompreises, die Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)-Umlage etwa 0,9 Prozent, die § 19 Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV)-Umlage etwa 0,8 Prozent, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) etwa 0,2 Prozent und die Umlage für abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung nach § 13 Abs. 4a, 4b EnWG nahe 0 Prozent. Die restlichen 23 Prozent des Strompreises entfielen auf die Umsatz- und die Stromsteuer.

Die EEG-Umlage betrug 2011 3,53 Ct/kWh, 2012 3,592 Ct/kWh, 2013 5,277 Ct/kWh, 2014 6,24 Ct/kWh und sank 2015 geringfügig auf 6,17 Ct/kWh. 2016 beträgt die EEG-Umlage 6,354 Ct/kWh und bleibt damit ungefähr auf dem Niveau von 2014 und 2015.

Der Phelix Day Base Preis betrug 2011 51,12 €/MWh, 2012 42,6 €/MWh, 2013 37,78 €/MWh, 2014 32,76 €/MWh und 2015 31,63 €/MWh.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes im Monitoringbericht 2015 betrug der über alle Tarife mengengewichtete Strompreis für Haushaltskunden mit einer Abnahme von 3.500 kWh im Jahr 2011 25,45 Ct/kWh, 2012 26,06 Ct/kWh, 2013 29,24 Ct/kWh und 2014 29,53 Ct/kWh. 2015 sank der Preis geringfügig auf 29,11 Ct/kWh. Anzumerken ist, dass je nach Anbieter und Region abweichende Strompreise von den Haushaltskunden realisiert werden können.

1. Wie bewertet die Landesregierung das stetige Auseinanderdriften zwischen dem Börsenpreis für Strom und der EEG-Umlage?

Aus einem einfachen Vergleich der Entwicklung von EEG-Umlage und Börsenstrompreis können keine sinnvollen inhaltlichen Schlüsse gezogen werden, weil den Werten unterschiedliche Bezugsgrößen zugrunde liegen. Der Börsenstrompreis ergibt sich auf Basis von Angebot und Nachfrage an der Strombörse und entspricht bei entsprechenden Wettbewerbsbedingungen in der Regel den Grenzkosten der letzten benötigten Stromproduktionsanlage. Die realen Beschaffungskosten ergeben sich wie in den Vorbemerkungen erläutert auf Basis der individuellen Strukturierung der Strombeschaffungskontrakte.

Die EEG-Umlage bildet hingegen eine Vielzahl unterschiedlicher Kostenpositionen ab. Ein fachlich zutreffender Vergleichswert zum Börsenstrompreis wären daher allein die Grenzkosten der in dem jeweiligen Zeitraum produzierenden EE-Anlagen. Die für einen solchen Vergleich benötigte Datenbasis liegt der Landesregierung jedoch nicht vor. Anzumerken ist allerdings, dass gerade die im Hinblick auf den Umfang des Ausbaus zentralen EE-Anlagen auf Basis von Wind- und Sonnenergie im Allgemeinen kurzfristige Grenzkosten von nahezu null aufweisen und damit den durchschnittlichen Börsenstrompreis deutlich unterschreiten.

2. Wird der Börsenpreis nach Auffassung der Landesregierung durch den Zubau weiterer Anlagen Erneuerbarer Energien in Zukunft weiter sinken, und welche Folgen hat dies für den Strompreis, wenn sich gleichzeitig die EEG-Umlage durch den Zubau erhöht?

Der Zubau von EE-Anlagen erhöht das Stromangebot. Da – wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt – insbesondere die im Hinblick auf den Umfang des Ausbaus zentralen EE-Anlagen auf Basis von Wind- und Sonnenenergie im Allgemeinen kurzfristige Grenzkosten von nahezu null aufweisen, wird dies zu einem Absinken der Börsenstrompreise führen. Eine einfache ceteris-paribus-Betrachtung würde allerdings zu kurz greifen, da der Börsenstrompreis auch durch eine Vielzahl weiterer Effekte beeinflusst wird.

Auch die weitere Entwicklung der EEG-Umlage hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, beispielsweise der Entwicklung des gesamten Stromangebots aus konventionellen und erneuerbaren Quellen, und kann daher nicht sicher projiziert werden. Der aktuelle Zubau von EE-Anlagen determiniert isoliert betrachtet zudem nicht zwangsläufig eine gleichbleibende Erhöhung der EEG-Umlage, da beispielsweise die technologische Entwicklung der neu hinzugebauten Anlagen dazu führen kann, dass bessere oder zusätzliche Erlöspotentiale wie beispielsweise die Vermarktung am Regelleistungsmarkt erschlossen werden können. Dies würde den Förderbedarf der Anlagen entsprechend absenken.

3. Wie viel hat der Zukauf von Strom aus dem Ausland die deutschen Stromkunden im vergangenen Jahr gekostet?

Der Landesregierung liegen keine verlässlichen, amtlichen Daten für das Jahr 2015 vor. Im Jahr 2014 wurde nach Angaben der Bundesnetzagentur Strom im Wert von 0,84 Milliarden Euro importiert und Strom im Wert von 1,901 Milliarden Euro exportiert. Im Jahr 2014 wurde somit ein Außenhandelsüberschuss von über einer Milliarde Euro realisiert.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln