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Antwort auf die mündliche Anfrage: Bewirtschaftung und Jagd im Nationalpark Harz

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Gero Hocker, Jörg Bode, Hermann Grupe, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt und Christian Grascha (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage „Wie wird im Nationalpark Harz gejagt?“ (Drucksache 17/6585) warf weitere Fragen auf.

1. Worin bestehen die konkreten Unterschiede bei der Bewirtschaftung von Nationalparks und von Wirtschaftswäldern?

Im Nationalpark Harz findet grundsätzlich keine wirtschaftsbestimmte Nutzung von Naturgütern statt (Leitbild des Nationalparks Harz). Die Wildbestandsregulierung im Nationalpark Harz verfolgt aus diesem Grund ebenso wenig wirtschaftliche Ziele (daher werden von den Mitjägerinnen und Mitjägern auch keine Abschussentgelte, keine Standgebühren bei Bewegungsjagden und keine Jagdentgelte erhoben).

2. Wie haben sich die Abschusszahlen im Nationalpark Harz seit 2010 entwickelt (bitte nach Tierart aufschlüsseln)?


 
Quelle: Nationalpark Harz
 
Quelle: Nationalpark Harz
 
Quelle: Nationalpark Harz

3. Worauf führt die Landesregierung den Umstand zurück, dass es im Nationalpark Harz der Antwort der Landesregierung zufolge vermehrt ökologische Schäden durch Verbiss und Rindenschäle gibt, und wie will man dem abseits einer intensiveren Bejagung entgegenwirken?

Im gesamten Harz – und damit auch im Nationalpark Harz – sind die Rotwildbestände im Laufe der letzten anderthalb Jahrzehnte stark angewachsen, was u.a. an der Streckenentwicklung unter Punkt 2 deutlich wird. Verbiss von Jungbäumen und Schälen von Baumrinde erschweren die Bemühungen, einen gesunden Mischwald aufzubauen, verteuern diese und machen sie stellenweise völlig zunichte. Die Rotwildpopulation im Harz kann nur ganzheitlich betrachtet werden. Die für die Waldentwicklung notwendige Reduktion des Rotwildbestandes ist nur auf dem Weg des Reduktionsabschusses möglich, weder Jagd- noch Tierschutzrecht lassen hier Alternativen zu. Die ökologischen Wirkungen der Wildbestandsregulierung werden durch das Monitoring des Wildeinflusses auf die Vegetation (mit Schwerpunkt Gehölzvegetation) vor allem anhand von Weisergattern und Schälschadenskartierungen begleitet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.10.2016
zuletzt aktualisiert am:
01.11.2016

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