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EU und Landesregierung fördern die Aufwertung von Natur und Landschaft mit 52,6 Mio. Euro – Natürlich zu Hause in Niedersachsen

Pressemitteilung Nr. 11/2016


Mit der innovativen Förderrichtlinie „Landschaftswerte“ fördern EU und die Niedersächsische Landesregierung ab sofort mit insgesamt 52,6 Millionen Euro Projekte, die der Aufwertung des Kulturlandschafts- und Naturerbes dienen, sowie Projekte zum naturschutzgerechten Wirtschaften und zur Sicherung der Biologischen Vielfalt und der Grünen Infrastruktur. Damit sollen positive Impulse für Maßnahmen zum Natur- und Landschaftsschutz gegeben und die nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum gestärkt werden, teilte das Umweltministerium heute (Montag) mit.

Anträge können ab sofort zum Beispiel von Stiftungen, Vereinen, Verbänden, den Trägern der Naturparke und Unternehmen bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden. Räumliche Schwerpunkte sind die Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparke; außerdem werden Projekte in den „Niedersächsischen Moorlandschaften“ und im Zusammenhang mit dem „Grünen Band“ unterstützt. Konkrete Vorhaben können zum Beispiel Naturbeobachtungsmöglichkeiten sein – vom Aussichtsturm bis zum Wildniscamp. Projekte zur Inklusion – z. B. barrierefreie Lehrpfade – bekommen Pluspunkte. Damit leisten die „Landschaftswerte“ einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Einen neuen Förderschwerpunkt bilden Projekte zum naturschutzgerechten und nachhaltigen Wirtschaften. Damit können z.B. Partnerbetriebe der Nationalparks, Biosphärenreservate oder Naturparke gefördert werden, oder auch Geschäftsideen für Produkte und Dienstleistungen, von denen Natur und Landschaft profitieren. So sollen auch sozio-ökonomische Effekte stärker genutzt werden. Hier bieten sich auch neue Chancen für Handwerksbetriebe, Gastronomie und andere kleinere Unternehmen.

Neuland beschreitet Niedersachsen auch mit der Förderung von Biodiversität und Grüner Infrastruktur. Im Mittelpunkt stehen dabei die Nutzung von Ökosystemdienstleistungen (wie zum Beispiel die Verbesserung der Hochwasserrückhaltung durch Renaturierung von Auenlandschaften oder die Verbesserung des Stadtklimas durch naturnahe Biotope), der Biotopverbund und die Naturschutzförderung in städtischen Bereichen.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit maximal 50 Prozent, die mit Mitteln des Landes auf maximal 65 Prozent aufgestockt werden können. In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 stehen 39,8 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung. Daneben sind 12,8 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen. Die Gesamtmittelausstattung von 52,6 Millionen Euro wird auf die sechs Förderjahre aufgeteilt.
Der erste Stichtag für die Anträge an die NBank ist der 31.03.2016.
Anschließend ist jährlich eine Antragstellung zum 30.09. möglich.

Weitere Information unter:

http://www.nbank.de/Öffentliche-Einrichtungen/Energie-Umwelt/Landschaftswerte/index.jsp


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.01.2016
zuletzt aktualisiert am:
18.04.2016

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