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Umweltminister Stefan Birkner stellt das neue Niedersächsische Auenprogramm vor

Presseinformation Nr. 110/2012

WUNSTORF. Vom Harz bis an die Nordsee durchziehen Bäche und Flüsse unser Land. Viele seltene Pflanzen- und Tierarten kommen nur in den von diesen Fließgewässern gestalteten Landschaften vor. Zum Schutz und Erhalt sowie zur Wiederherstellung von Niedersachsens Auenlandschaften hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz das Niedersächsische Auenprogramm aufgelegt. „Niedersachsen ist ein Auenland“, sagte Umweltminister Stefan Birkner am Mittwoch bei der Vorstellung des neuen Naturschutzprogramms in Wunstorf-Luthe. „Der Schutz der Auenlandschaften stellt einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt dar, denn naturnahe Bäche und Flüsse dienen als Wanderkorridore, über die sich Pflanzen und Tiere ausbreiten können.“

„Auenlebensräume zeichnen sich insbesondere durch wechselnde Wasserstände aus. Niedrigwasser kann sich nach starken Regenfällen in kurzer Zeit mit Überflutungen abwechseln. An naturnahen Flüssen wird die Ausdehnung der gesamten Aue bei Hochwasser erst richtig sichtbar. Tiere und Pflanzen profitieren von dem Wechsel der Wasserstände, da sie sich im Laufe ihrer Entwicklung diesem speziellen Rhythmus sehr gut angepasst haben“, erklärte der Minister. „Insbesondere Zugvögel orientieren sich auf dem Flug in die Sommer- oder Winterquartiere vornehmlich an Gewässerläufen und rasten gern in deren Nähe. Auch deshalb gehören Auen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas.“ In dem neuen Auenprogramm gehen das Fischotter- und das Weißstorchprogramm, der naturschutzfachliche Teil des Fließgewässerprogramms sowie das Feuchtgrünlandprogramm auf.

„Auen werden seit der Besiedelung durch den Menschen vielfach genutzt. Ackerbau und Weidewirtschaft, Stauwehre und Hochwasserschutzbauten sowie Verkehrswege und Industrieansiedlungen haben die Gewässerniederungen stark verändert. Einige Tier- und Pflanzenarten, die in den Auenlandschaften leben, sind deshalb gefährdet“, so Birkner weiter. „Dieses möchte ich mit dem Niedersächsischen Auenprogramm ändern. Die Renaturierung von Flüssen und Bächen, der Schutz der Niedermoore und die Verbindung bisher isolierter Lebensräume sind mir dabei ein besonderes Anliegen.“

Erreicht werden sollen diese Maßnahmen insbesondere durch Rückbau von Wehren und Deichen, durch die Extensivierung der Grünlandnutzung auf dem Wege des Vertragsnaturschutzes und durch Wiederherstellung von Niedermooren, Auwäldern und Heckenlandschaften. Die Umsetzung des Auenprogramms soll von den Naturschutzbehörden des Landes sowie anderen Behörden ihren Zuständigkeiten entsprechend umgesetzt werden. Verbände, Private und Stiftungen sind aufgerufen, sich ideell und finanziell zu beteiligen. Zur Finanzierung stehen dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz derzeit jährlich bis zu 2,3 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Gelder sollen durch Mittel der Europäischen Union ergänzt werden. „Das Programm ist zunächst bis 2035 geplant“, kündigte der Umweltminister an.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Mit dem Auenprogramm werden gezielte Auenentwicklungsmaßnahmen finanziell gefördert. Dabei kommen verschiedene Förderrichtlinien in Frage. Förderanträge sind beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beziehungsweise bei der Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu stellen:
www.nlwkn.niedersachsen.de
www.lwk-niedersachsen.de

Hintergrund:

Bereits seit den 1980er Jahren hat die Niedersächsische Landesregierung spezielle Naturschutzprogramme für Tierarten und Lebensräume mit Schwerpunkt in den Auen umgesetzt. Diese vier Programme, nämlich das Fischotter- und das Weißstorchprogramm, der naturschutzfachliche Teil des Fließgewässerprogramms sowie das Feuchtgrünlandprogramm werden nunmehr durch das Niedersächsische Auenprogramm ersetzt, räumlich erweitert und nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet. Soweit Privatflächen in die Planung einbezogen werden, sind alle Maßnahmen einvernehmlich mit den Grundeigentümern zu treffen. Hier sehen Sie die Gebietskulisse des Niedersächsischen Auenprogramms .

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.12.2012

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