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Vernachlässigt die Landesregierung das Tierwohl im Landkreis Vechta?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Siemer (CDU), geantwortet.

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Der Wolf ist nach Niedersachsen zurückgekehrt. Das Land hat u. a. für den Landkreis Diepholz festgestellt, dass dort Wölfe gesichtet wurden. Im angrenzenden Landkreis Vechta und auf dem Gebiet der dortigen Gemeinde Goldenstedt wurde in den letzten Wochen eine große Zahl von Nutztieren, in der Regel Schafe, gerissen. Viele Schafe waren sofort tot, aber zahlreiche Schafe sind an den Folgen der Bisse verendet. Dies löst bei den Schäfern als verantwortungsvollen Nutztierhaltern große Betroffenheit aus. Fachkundige Tierärzte führen die Risse anhand der vorgefundenen typischen Bissspuren auf Wölfe zurück. Es wird befürchtet, dass Schafe und andere Nutztiere im Landkreis Vechta und darüber hinaus zunehmend durch Wolfrisse bedroht sind. Die betroffenen Nutztierhalter stehen nun vor der Frage, ob sie im Interesse des Wohls der Tiere ihre Tierhaltung aufgeben oder ihre Herden durch präventive Maßnahmen (z. B. in Form eines kostspieligen Zaunbaus) schützen. Da sie die Ausbreitung des Wolfs nicht zu vertreten haben und der Wolf keine natürlichen Feinde hat, steht die Forderung im Raum, dass das Land die Schäfer bei der Umsetzung von umfassenden Schutzmaßnahmen für die Schafe im Sinne des Tierwohls finanziell unterstützt. Dazu hat das Land die Förderrichtlinie Wolf auf den Weg gebracht. Die darin vorgesehene Förderkulisse Herdenschutz gilt aber nicht für den Landkreis Vechta.

Bisher fordert das Land für die amtliche Feststellung eines ortskundigen Wolfs den sogenannten C1-Nachweis, also z. B. ein eindeutiges Foto oder eine DNA-Feststellung. Die Einreichung eines solches Fotos ist schwierig, der Nachweis langwierig. Den Schäfern und ihren Tieren muss aber aus Sicht von Experten unmittelbar geholfen werden. Im Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat ein Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz erklärt, dass das Land auch das Vorhandensein wolfstypischer Bissspuren als Nachweis anerkennt. Somit könnte der Landkreis Vechta unmittelbar in die Förderkulisse Herdenschutz aufgenommen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Erkennt die Landesregierung an, dass es auch im Landkreis Vechta zu Wolfsrissen gekommen ist?

2. In welcher Höhe wird die Landesregierung Maßnahmen zum Schutz der Nutztiere im Landkreis Vechta unterstützen, sobald der Landkreis in die Förderkulisse aufgenommen ist?

3. Wird aus Sicht der Landesregierung die Mittelbereitstellung langfristig ausreichen, um einen Schutz der Nutztiere im Landkreis vor Wolfsrissen sicher zu gewährleisten?

Vorbemerkungen:

Der Wolf ist auf natürlichem Weg in sein ehemaliges Verbreitungsgebiet zurückgekehrt und ist seit dem Jahr 2012 auch in Niedersachsen wieder heimisch. Das Land Niedersachsen begrüßt die Rückkehr, sieht aber auch die Probleme, die mit der Ausbreitung des Wolfes einhergehen. Das dauerhafte Überleben des Wolfes in unserer Kulturlandschaft ist nur möglich, wenn es dafür eine breite Akzeptanz gibt. Um ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch, Nutztierhaltung und Wolf zu ermöglichen, werden deswegen Präventionsmaßnahmen im Bereich der Förderkulisse Herdenschutz, und außerhalb derselben nach akuten Vorfällen, auch finanziell gefördert.

Die Richtlinie Wolf einschließlich der Förderkulisse Herdenschutz ist am 26.11.2014 im Nds. Ministerialblatt Nr. 42/2014 Seite755 ff. veröffentlicht worden. Zu diesem Zeitpunkt lagen keine gesicherten Nachweise über das Vorkommen des Wolfes im Landkreis Vechta vor. Der Landkreis Vechta wird in einer zu gegebener Zeit zu veranlassenden Fortschreibung der Förderkulisse Herdenschutz berücksichtigt, wenn hinreichende Nachweise vorliegen. Dieses ist gegenwärtig nicht der Fall, kann sich aber durch die aktuellen Nutztierrisse im Landkreis Vechta ändern, wenn der Wolf als Verursacher dieser Nutztierrisse sicher nachgewiesen wird. Der Nachweis wird in der Regel mit Hilfe eines DNA-Nachweises erbracht. Die amtliche Feststellung des Verursachers ausschließlich basierend auf der protokollierten Spurenlage ist grundsätzlich möglich, jedoch in vielen Fällen nicht hinreichend aussagefähig.

Förderanträge für Präventionsmaßnahmen können im LK Vechta gegenwärtig nur von durch konkrete Nutztierrisse betroffenen Nutztierhaltern beantragt werden. Die vorgenannte amtliche Feststellung über den Wolf als Verursacher der Nutztierrisse ist jeweilige Voraussetzung für die Beantragung von Präventionsmaßnahmen. Diese begrenzten Fördermöglichkeiten gelten bis zur möglichen Aufnahme des Landkreises in die Förderkulisse Herdenschutz.

Als Sofortmaßnahme hält sowohl der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als auch der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. diverses Zaunmaterial inkl. Zubehör für den Bedarfsfall vor, welches von durch den Wolf betroffenen Nutztierhaltern jederzeit und unentgeltlich leihweise in Anspruch genommen werden kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist kein Riss im Landkreis Vechta mit dem Wolf als Verursacher amtlich festgestellt worden. Die aktuell gemeldeten Nutztierrisse (ein Fall mit drei Schafsrissen) im Landkreis Vechta werden derzeit beim NLWKN geprüft. Insbesondere das Ergebnis der DNA-Analyse muss abgewartet werden, da dies eines der verlässlichsten Kriterien für den Nachweis des Wolfes als Verursacher ist.

Zu 2:

Wenn der Landkreis in die Förderkulisse Herdenschutz aufgenommen wird, gelten die selben Förderbedingungen wie in den anderen Gebietskörperschaften, die bereits in der Förderkulisse enthalten sind.

Zu 3:

Zur Finanzierung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen wird der Mittelansatz ab 2015 von 50.000 Euro auf 100.000 Euro jährlich im Landeshaushalt angehoben. Der tatsächliche Bedarf in Niedersachsen ist nicht genau bezifferbar. Der Mitteleinsatz für Förderungen von Präventionsmaßnahmen z. B. des Freistaates Sachsen für den Zeitraum 2007 bis 2013 ist der Landesregierung bekannt. Es wurden im vorgenannten Zeitraum durchschnittlich ca. 30.000 Euro jährlich an Förderbeträgen durch den Freistaat für präventiven Herdenschutz gewährt. Diese Beträge können allenfalls nur als grober Anhaltspunkt für einen Bedarf in Niedersachsen herangezogen werden. Es wird durch die Landesregierung jedoch sichergestellt, dass die Förderung von Präventionsmaßnahmen im Jahr 2015 und auch in den Folgejahren im erforderlichen Umfang erfolgen kann.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

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