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Wann wird das Land über Wolfsrisse im Raum Diepholz/Vechta informieren?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stephan Siemer (CDU) geantwortet.

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Seit dem 2. November 2014 sind im Bereich Diepholz/Großenkneten/Vechta mehr als 40 Schafe gerissen worden. Wie die Oldenburgische Volkszeitung (OV) in ihrer Ausgabe vom 2. Januar 2015 berichtet, sind in der Nacht vom 31. Dezember 2014 auf den 1. Januar 2015 sechs Schafe in Hogenbögen bei Visbek gerissen worden. Zwei weitere Schafen mussten in der Folge wegen der Schwere der Verletzungen getötet werden. Wie der Wolfsberater Dr. Torsten Schumacher ausführt, seien die Bisswunden so tief gewesen, dass auch die Luftröhre der Tiere verletzt wurde. „Bei zwei Schafen war die Brustwand geöffnet. Man konnte bis aufs Herz gucken“, so der Wolfsberater in der OV. Spuren des reißenden Tieres wurde auch in der Nähe angrenzender Häuser entdeckt.

Wie schon bei vorangegangenen Rissen waren auch bei den aktuellen Schafsrissen zum Jahreswechsel die Merkmale für das reißende Tier wolfstypisch:

- 4,5 cm Abstand zwischen den Eckzähnen,

- 8 bis 8,5 cm große Fußabdrücke,

- 1,10 m großer Schrittabstand,

- geschnürte Schritte,

- Kehlbisse,

- Art der Öffnung der Bauchhöhle.

Außerdem gab es Sichtungen eines Wolfes im Bereich Mäkel (Landkreis Diepholz) und Varenesch (Gemeinde Goldenstedt), zum Teil unterstützt durch Wildkameras.

Der Wolfsberater hat wie bei den Schafsrissen in den vergangenen Wochen und Monaten DNA-Proben genommen. Es ist bisher für keinen Schafsriss seit November bekannt, was der DNA-Test ergeben hat.

Ich frage die Landesregierung:

1.Wann wird das Land die Ergebnisse der DNA-Proben zu den mehr als 40 Schafsrissen im Bereich Landkreis Diepholz/Landkreis Vechta vorlegen?

2.Welche Nachweise alternativ zur offenkundig sehr langwierigen DNA-Probe akzeptiert das Land?

3.Kann das Land definitiv ausschließen, dass von dem Wolf oder den Wölfen, die nun wohl im Bereich Diepholz/Vechta heimisch geworden sind, eine Gefahr für den Menschen ausgeht?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Die natürliche Ausbreitung des Wolfes schreitet voran. Besonders da, wo der Wolf neu auftritt, kann es zu Problemen kommen. Insbesondere Nutztierhalter müssen sich auf die neue Situation einstellen. Das Land unterstützt die Nutztierhalter auf der Grundlage der im November veröffentlichten Richtlinie Wolf. Ein Element der Richtlinie sind die Billigkeitsleistungen nach § 53 LHO als freiwillige Zahlungen zum anteiligen Ausgleich der durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen. Voraussetzung für die Zahlungen ist, dass der Wolf als Verursacher amtlich festgestellt wird. Die vom Land ernannten Wolfsberaterinnen und Wolfsberater sind ehrenamtlich tätig und leisten einen wichtigen Beitrag um ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf zu ermöglichen. Unter anderem sind sie für die Dokumentation der gemeldeten Nutztierrisse zuständig. Die anschließende Auswertung und amtliche Feststellung obliegt dann allein dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Fachbehörde.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Es ist davon auszugehen, dass erste DNA-Ergebnisse zu den Nutztierrissen im Bereich der Landkreise Diepholz und Vechta noch in diesem Monat vorliegen. Danach erfolgt die amtliche Feststellung und der Nutztierhalter wird schriftlich über das Ergebnis informiert. Im Anschluss wird das Ergebnis öffentlich gemacht. Eine Übersicht über die diesbezüglich gemeldeten Nutztierrisse und die Ergebnisse wird regelmäßig im Internet auf der Seite http://www.wildtiermanagement.com/wildtiere/haarwild/wolf/nutztierrisse_karte/

veröffentlicht.

Zu 2:

Grundsätzlich ist die amtliche Feststellung nur basierend auf der protokollierten Spurenlage einschließlich Bissspuren möglich, in vielen Fällen jedoch nicht hinreichend aussagefähig. Deshalb ist in der Regel die Auswertung genommener DNA-Proben erforderlich. Der Nachweis des Verursachers von Nutztierrissen mit Hilfe der DNA ist ein äußerst verlässliches Verfahren.

Zu 3:

Angriffe von Wölfen auf Menschen können nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden, sind aber sehr unwahrscheinlich. Verschiedene Studien (z.B. LINNELL et al. 2002) und Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, in denen Wölfe in enger Nachbarschaft zum Menschen leben, zeigen, dass die Gefahr durch gesunde Wölfe äußerst gering ist.

Sollte es dennoch unerwartet bei einem einzelnen Wolf zu problematischem Verhalten kommen, das zur Gefährdung von Menschen führen könnte, werden geeignete Maßnahmen zu ergreifen sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

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