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Antwort auf die mündliche Anfrage: Welche Informationen beinhaltet der Meldebericht zum Wolf des NLWKN an die EU? (Teil 1)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

Auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 38 in der Drucksache 17/7790 antwortet die Landesregierung bezüglich des Meldeberichtes zum Wolf an die Europäische Union: „Amtlich verantwortlich für das Monitoring und die Meldungen über den Erhaltungszustand an Bund und EU ist das Land Niedersachsen, das mit der Durchführung die Fachbehörde für Naturschutz, NLWKN, beauftragt hat.“ Weiter heißt es: „Die Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union und dem Bund wird vom NLWKN erfüllt, nicht von der LJN“. Die Landesjägerschaft ist für die Übermittlung der Daten an die EU nicht zuständig.

1. Wie regelmäßig wird der Meldebericht des NLWKN an die Europäische Union übermittelt?

Der NLWKN meldet in Zusammenarbeit mit der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. die notwendigen Daten jedes Jahr an das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Basierend auf den Angaben aller Bundesländer arbeitet das BfN einen Entwurf des Nationalen Berichts aus, der unter Leitung des Bundesumweltministeriums mit den Bundesländern und anschließend mit den Bundesressorts abgestimmt wird. Die Ergebnisse des Nationalen Berichts werden von Deutschland elektronisch an die Europäische Kommission übermittelt. Die Berichtsperiode umfasst sechs Jahre.

2. Welche Informationen beinhalten die jeweiligen Meldeberichte (bitte Originalstruktur ausführlich auflisten)?

Detaillierte Erklärungen zur Berichtspflicht sind den Begleittexten zur FFH-Richtlinie „Assessment, monitoring and reporting under Article 17 of the Habitats Directive: Explanatory notes and guidelines for the period 2007-2012. Final Version 2011“ und „DocHab-04-03/03 rev.3“ zu entnehmen.

Dabei gliedert sich der Bericht, der für jede biogeografische Region, in der die Art vorkommt, erstellt wird im Einzelnen wie folgt:

• Verbreitungsgebiet (range) innerhalb der biogeographischen Region

  • Größe des Verbreitungsgebietes [km²]

  • Methode (Inventur oder statistisch robuste Schätzung/ Extrapolation/Expertenschätzung)

  • Kurzzeittrend Zeitraum (rollendes 12-Jahre Zeitfenster)

  • Kurzzeittrend Richtung (stabil/zunehmend/abnehmend/unbekannt)

  • Kurzzeittrend Ausmaß (optional)

  • Günstiges Verbreitungsgebiet (wenn möglich in km² mit GIS-Datei)

  • Gründe für Änderung im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum

    • Population

  • Schätzung der Populationsgröße (Einheit, Minimum, Maximum)

  • Zeitraum (Jahr oder Periode der Erhebung)

  • Methode (Inventur oder statistisch robuste Schätzung/Extrapolation/Expertenschätzung)

  • Kurzzeittrend Zeitraum (rollendes 12-Jahre Zeitfenster)

  • Kurzzeittrend Richtung (stabil/zunehmend/abnehmend/unbekannt)

  • Kurzzeittrend Ausmaß (optional) (Minimum, Maximum, Konfidenzinterval wenn vorhanden)

  • Günstige Referenzpopulation

  • Gründe für Änderung im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum

    • Habitat

  • Habitat

  • Schätzung der vorhandenen Habitatfläche [km²]

  • Zeitraum (Jahr oder Periode der Erhebung)

  • Methode (Inventur oder statistisch robuste Schätzung/Extrapolation/Expertenschätzung)

  • Habitatqualität (gut/moderat/schlecht/unbekannt)

  • Kurzzeittrend Zeitraum (rollendes 12-Jahre Zeitfenster)

  • Kurzzeittrend Richtung (stabil/zunehmend/abnehmend/unbekannt)

  • Schätzung der vorhandenen Fläche des für die Art geeigneten Habitats [km²] (Fläche, die geeignet erscheint, auch wenn sie noch nicht von der Art besiedelt ist)

  • Gründe für Änderung im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum

    • Aktuelle Hauptgefährdungsursachen (anhand der unter

    http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17/reference_portal verfügbaren Liste)

    • Zukünftige Hauptgefährdungsursachen (anhand der unter

    http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17/reference_portal verfügbaren Liste)

    • Zusatzinformation

    Hier können zum Beispiel Informationen gegeben werden, wenn zwei Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Einschätzung des Erhaltungszustandes vorgenommen haben. In diesem Fall sollte die Art und Weise, wie die Einschätzung durchgeführt wurde, erläutert werden, ebenso wie ein gemeinsames Management der Art (z.B. durch Populationsmanagementpläne) sicher gestellt wird.

    • Schlussfolgerungen

    Abschließend wird der Erhaltungszustand der Art in der biogeografischen Region zum Ende des Berichtszeitraums eingeschätzt (nach Anhang C, notes & guidelines – Reporting under Article 17)

3. Auf welcher Datengrundlage werden die Meldeberichte erstellt?

Die Datengrundlage für den Nationalen Bericht in Bezug auf die Tierart Wolf bilden die Monitoringdaten der Bundesländer.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2017

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