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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie sind die Verzögerungen bei Rissauswertungen mit Wolfsverdacht begründet?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

In der Risstabelle des Wildtiermanagements Niedersachsen sind bis zum 1. Februar 2016 insgesamt 60 Risse als „in Bearbeitung“ angegeben. Davon sind zehn Risse noch aus dem Zeitraum vor Juli 2015, von denen acht Übergriffe auf Rinder und Pferde erfolgten. Des Weiteren sind von Juli bis Ende Oktober 2015 noch weitere 20 Vorgänge nicht abgeschlossen.

Aufgrund der Stellungnahme seitens des Senckenberg-Instituts im Rahmen einer Berichterstattung des NDR vom 30. Januar 2016 (Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Wolf-Analysen-Wissenschaftler-wehrt-sich-gegen-Vorwuerfe,wolf2262.html ), dass alle DNA-Proben aus Niedersachsen abgearbeitet seien und man sich über eine Äußerung aus dem Umweltministerium wundere, wonach der lange Bearbeitungszeitraum durch den Zeitbedarf bei DNA-Untersuchungen des Senckenberg-Instituts verursacht werde richte ich die folgenden Fragen an die Landesregierung.

1. Sind noch 30 Risse aus der Zeit bis zum 31. Oktober 2015 in Bearbeitung, und gegebenenfalls warum?

2. Sind aus dem 1. Halbjahr 2015 noch zehn Risse in Bearbeitung, in denen zu 80 % Rinder und Pferde betroffen sind, und gegebenenfalls warum?

3. Wie lange dauert es, bis nach Vorlage der DNA-Ergebnisse vom Senckenberg-Institut eine Auszahlung der Billigkeitsleistungen an die geschädigten Weidetierhalter erfolgt?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

1. Sind noch 30 Risse aus der Zeit bis zum 31. Oktober 2015 in Bearbeitung, und gegebenenfalls warum?

Nein. Derzeit (Stand 11.02.2016) sind noch zwei Fälle aus der Zeit bis zum 31. Oktober 2015 in Bearbeitung. Bei diesen Fällen mussten Unterlagen nachgefordert werden. Sobald dem Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz diese Unterlagen vorliegen, kann die amtliche Feststellung erfolgen.

2. Sind aus dem 1. Halbjahr 2015 noch zehn Risse in Bearbeitung, in denen zu 80 % Rinder und Pferde betroffen sind, und gegebenenfalls warum?

Aus dem ersten Halbjahr 2015 sind alle amtlichen Feststellungen getroffen, und die Ergebnisse an die Nutztierhalterinnen/ Nutztierhalter übermittelt worden.

3. Wie lange dauert es, bis nach Vorlage der DNA-Ergebnisse vom Senckenberg-Institut eine Auszahlung der Billigkeitsleistungen an die geschädigten Weidetierhalter erfolgt?

Eine solche Angabe kann nicht gemacht werden, da dieser Zeitraum von verschiedenen Faktoren abhängt. Eine Auszahlung der Billigkeitsleistung kann immer erst dann erfolgen, wenn die/der durch einen amtlich festgestellt vom Wolf verursachten Nutztierriss betroffene Nutztierhalterin/Nutztierhalter den Antrag auf Billigkeitsleistung gestellt hat. Für die Antragsstellung hat der/die Nutztierhalter/in ein halbes Jahr nach Eingang der amtlichen Feststellung Zeit.

Nur bei positiven Ergebnissen der genetischen Analyse – wenn also der Verursacher genetisch festgestellt werden konnte – kann bisher umgehend eine amtliche Feststellung getroffen werden. In vielen Fällen liefert die genetische Analyse aber kein Ergebnis oder kann nur einen Nachnutzer feststellen. In diesen Fällen werden alle anderen verfügbaren Dokumentationen und Spuren ausgewertet und in die amtlichen Feststellung mit einbezogen. Erst wenn die amtliche Feststellung erfolgt ist, kann der/die Nutztierhalter/in einen Antrag auf Billigkeitsleistung stellen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2016

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