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Kernkraftwerk Unterweser

Sander: Periodische Sicherheitsüberprüfung bestätigt hohen Sicherheitsstandard


Pressemitteilung 109/2007

HANNOVER. Heute (Freitag) hat Umweltminister Hans-Heinrich Sander zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) zum Kernkraftwerk Unterweser Stellung genommen, nachdem der Vorsitzende der Geschäftsführung der E.ON Kernkraft GmbH, Erich K. Steiner die Ergebnisse der PSÜ vorgestellt hatte. Überprüft wurden der Sicherheitsstatus, die Betriebsführung und Auswertung der Betriebserfahrung sowie die Ausgewogenheit des Sicherheitskonzepts der Anlage. Grundlage der Überprüfung waren bundeseinheitlich geltende Leiffäden, die den Stand von Wissenschaft und Technik auf diesem Gebiet darstellen. Die PSÜ wurde von der E.ON in Eigenverantwortung durchgeführt.

Obwohl die behördlichen Prüfungen noch nicht vollständig abgeschlossen seien, könne das Niedersächsische Umweltministerium auf Grund der engen Begleitung des gesamten Prozesses der Sicherheitsüberprüfung bereits heute eine erste Einschätzung abgeben, erklärte Sander. "Nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen hat das Niedersächsische Umweltministerium festgestellt: Das Kernkraftwerk Unterweser braucht den Vergleich mit den jüngeren Anlagen in Deutschland nicht zu scheuen." Sowohl die kontinuierliche Überprüfung durch die Atomaufsicht, als auch die bisherigen Prüfungen der jetzt vorliegenden Gutachten hätten ergeben, dass die Anlage sowohl die sehr strengen Schutzziele erfülle als auch den Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Sicherheitseinrichtungen entspreche.

"Außerdem bestätigt die aktuelle Überprüfung die Wirksamkeit der Nachrüstungen, die E.ON in den vergangenen Jahren vorgenommen hat", betonte Sander. So wurde der Brandschutz der Anlage umfang

reich nachgerüstet, zusätzliche Maßnahmen zum Schutz wichtiger Raumbereiche gegen Überflutung wurden durchgeführt. Dieser Gewinn an Sicherheit der Anlage schlage sich auch in den Ergebnissen der probabilistischen Sicherheitsanalyse (PSA) nieder, fügte der Minister hinzu. "Der Sicherheitsstandard des Kernkraftwerkes Unterweser erreicht damit ebenso gute Ergebnisse, wie sie von der IAEA für zukünftige neue Anlagen angegeben werden. Diese Fakten zeigen: Es macht überhaupt keinen Sinn, die Sicherheit von Kernkraftwerken allein nach ihrem Alter zu beurteilen."

In der Phase der Begutachtung der 2001 vorgelegten Periodischen Sicherheitsüberprüfung hatten sich E.ON und das Niedersächsische Umweltministerium darauf verständigt, die Sicherheitsüberprüfung unter Berücksichtigung des sich weiterentwickelnden Kenntnisstandes fortzuschreiben, einzelne Analysen zu vertiefen und die Dokumentation der Überprüfung entsprechend anzupassen. Die fortgeschriebene Fassung wurde bis Mitte 2006 vorgelegt und ist Gegenstand der abschließenden Prüfungen.

Als federführender Sachverständiger ist für das Niedersächsische Umweltministerium der Technische Überwachungsverein Nord Systec GmbH & Co. KG tätig, der von der CSK IngenieurGesellschaft mbH, der Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (GRS) mbH und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) unterstützt wird.

HINTERGRUND

Grundsätzliches zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ):

Niedersachsen ist eines der Mutterländer der Periodischen Sicherheitsüberprüfungen. Das Kernkraftwerk Unterweser war von Beginn an dabei. Bereits 1986 und 1988 wurden besondere Sicherheitsanalysen für die Kernkraftwerke Stade und Unterweser veranlasst. Diese Analysen erfolgten auf der Grundlage von Festlegungen im Aufsichtsverfahren bzw. von Auflagen der Betriebsgenehmigung. Sie wurden vom Niedersächsischen Umweltministerium und zugezogenen Gutachtern mit umfangreichen Zuarbeiten der Betreiber durchgeführt. Diese ersten Sicherheitsanalysen waren Vorbilder für die bundeseinheitlich anzuwendenden Leitfäden für die Periodischen Sicherheitsüberprüfungen, die noch heute gültig sind.

Für die Kernkraftwerke wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die gesetzlich erforderliche Vorsorge gegen Schäden nach dem zum jeweiligen Zeitpunkt der Genehmigung geltenden Stand von Wissenschaft und Technik nachgewiesen. Die Anlagen unterliegen wäh-rend der Errichtung und des Betriebes sowie bei Veränderungen der staatlichen Aufsicht. Dabei wird die Anlage auf Einhaltung der Genehmigung kontrolliert. Darüber hinaus wird auch überprüft, ob es notwendig ist, neue Erkenntnisse aus Betriebserfahrungen, Sicherheitsanalysen sowie Forschung und Entwicklung umzusetzen.

Neu war das Konzept einer wiederkehrenden, umfassenden und ganzheitliche Überprüfung der gesamten Anlage ohne einen konkreten Anlass. Dahinter standen die folgenden Überlegungen: Im Laufe einer längeren Betriebsphase erweitern sich die sicherheitstechnischen Erkenntnisse. Die Methoden und die Instrumente der Sicherheitsanalysen werden weiterentwickelt. Dies sollte zu einer Fortentwicklung des Sicherheitsstatus und der Betriebssicherheit der Anlage führen. Es wurde deshalb für zweckmäßig angesehen, für jedes Kernkraftwerk in dafür für angemessen gehaltenen Zeitabständen von 10 Jahren eine ganzheitliche Sicherheitsüberprüfung durchzuführen.

In den Leitfäden wurde vorgesehen, dass die Periodischen Sicherheitsüberprüfungen von den Genehmigungsinhabern erstellt werden, in Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung für die Sicherheit der Anlage. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat die Ergebnisse der Periodischen Sicherheitsüberprüfung zu beurteilen und über etwaige behördlich zu treffende Maßnahmen zu entscheiden.

Mit der Änderung des Atomgesetzes vom April 2002 ist die Durchführung einer zehnjährigen Sicherheitsüberprüfung gesetzlich festgeschrieben worden. Der Termin für die erste gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung für das Kernkraftwerk Unterweser ist der 31.12.2011.

Die aktuelle, heute präsentierte Periodische Sicherheitsüberprüfung beruht auf den Regelungen der Leitfäden aus dem Jahre 1997 vor der Änderung des Atomgesetzes. Sie wurde von der Betreibergesellschaft in Eigenverantwortung durchgeführt. Diese Überprüfung umfasst nach den genannten Leitfäden die folgenden Teilbereiche:

1. die Sicherheitsstatusanalyse,

2. die probabilisitische Sicherheitsanalyse und

3. die Überprüfung des Sicherungskonzepts der Anlage.

Vorgehen des Niedersächsischen Umweltministeriums:

Im Rahmen der 1990 fertig gestellten Besonderen Sicherheitsanalyse hat sich das Betreiberunternehmen verpflichtet, nach 10 weiteren Betriebsjahren eine in Eigenverantwortung durchgeführte Sicherheitsüberprüfung vorzulegen.

Die Planungen und Durchführung dieser Überprüfung erfolgten, wie es der bundesweit anzuwendende Leitfaden vorsieht, in Abstimmung zwischen der Betreibergesellschaft und dem Niedersächsischen Umweltministerium. Die Eignung des Überprüfungskonzepts hat das Niedersächsische Umweltministerium bereits 1999 bestätigt.

Im Oktober 2001 hat die E.ON Kernkraft aus dem genannten Grunde die Ergebnisse ihrer Überprüfungen und deren Dokumentation vorgelegt. In der anschließenden Begutachtungsphase sind die Betreiber und die Aufsichtsbehörde übereingekommen, die Sicherheitsüberprüfung unter Berücksichtigung des sich weiterentwickelnden Kenntnisstandes fortzuschreiben, einzelne Analysen zu vertiefen und die Dokumentation der Überprüfung entsprechend anzupassen. Die fortgeschriebene Fassung wurde bis Mitte 2006 vorgelegt.

Bei der Beurteilung sind nach den Leitfäden die folgenden Fragen von zentraler Bedeutung:

1. Zeigt die Auswertung der Betriebserfahrung eine ausreichende Zuverlässigkeit der Anlage?

2. Werden die zu betrachtenden abdeckenden Störfälle mit den in den schutzzielorientierten Anforderungen geforderten Wirksamkeiten und Zuverlässigkeiten beherrscht?

3. Sind für auslegungsüberschreitende Anlagenzustände technische Einrichtungen und Maßnahmen vorhanden?

4. Wurden Schwachstellen bzw. Unausgewogenheiten im Sicherheitskonzept festgestellt?

Die behördlichen Prüfungen zu diesen Fragen sind noch nicht vollständig abgeschlossen.

Dessen ungeachtet ist das Niedersächsische Umweltministerium aber auf Grund der engen Begleitung des gesamten Prozesses der Sicherheitsüberprüfung in der Lage, bereits heute eine erste Einschätzung abzugeben.

Bereits heute kann festgehalten werden, dass sich keine Hinweise auf Abweichungen gegenüber den schutzzielorientierten Anforderungen bzw. den Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Sicherheitseinrichtungen ergeben haben, die für die Sicherheit von Bedeutung wären. Die Auswertung der Betriebserfahrung gibt keine Hinweise darauf, dass bei der Gewährleistung eines sicheren Anlagenbetriebes für das Kernkraftwerk Unterweser spezifische Schwachstellen vorliegen.

Außerdem bestätigt die aktuelle Überprüfung die Wirksamkeit der Nachrüstungen, die in den letzten Jahren nicht zuletzt auf Grund der Empfehlungen der 1990 fertig gestellten Besonderen Sicherheitsanalyse vorgenommen wurden.

Der mit den Nachrüstungen erreichte Sicherheitsgewinn schlägt sich auch in den Ergebnissen der probabilistischen Sicherheitsanalyse (PSA) nieder. Das Kernkraftwerk Unterweser erreicht hierbei so gute Ergebnisse, wie sie von der IAEA für zukünftige neue Anlagen als Orientierungswerte angegeben werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.09.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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