In der Begründung zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen (Umweltinformationsrichtlinie, 2003) steht:
"Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksame Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern."
Was sind Umweltinformationen? Der Begriff ist im Umweltinformationsgesetz sehr weit gefasst. Er umfasst den Zustand von Boden, Wasser, Luft, Natur und Landschaft. Er meint Faktoren wie Lärm, Abfall, Emissionen und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Er beinhaltet alle Maßnahmen, die zum Schutz von Umwelt, Mensch und Gesundheit getroffen werden. Diese bei den Behörden vorliegenden Informationen müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Im Niedersächsischen Umweltministerium wird seit 1990 für die staatliche Umweltverwaltung das Niedersächsische Umweltinformationssystem NUMIS entwickelt und betrieben. Das NUMIS-Konzept wird kontinuierlich fortgeschrieben und den steigenden Anforderungen angepasst.
Im Rahmen von NUMIS wurden verschiedene Programme als Werkzeuge entwickelt. Zu nennen sind das Geografische Informationssystem Umwelt (GEOSUM) und der Umweltdatenkatalog (UDK) als Metainformationssystem. Für die Öffentlichkeit ist das umfangreiche Internangebot der Umweltverwaltung von besonderer Bedeutung; darin stellt die Umweltverwaltung seit zwei Jahren auch einen map-server ( s. den Link "Umweltkarten ") zur Verfügung, mit dem ohne zusätzliche Software beim jeweiligen Interessenten übliche Funktionalitäten eines Geografischen Informationssystems genutzt werden können.