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Broschüre zum Download:
Gentechnische Anlagen - Technische Anforderungen (Veröffentlichung der Fachkoordinierungsstelle Umwelttechnik Clausthal-Zellerfeld) (April 2001)
PDF, 1612 KB
Gentechnik

Der Begriff Gentechnik umfasst alle Techniken, mit deren Hilfe genetisches Material (DNA, Desoxyribonucleic Acid) neu kombiniert und auf andere Organismen übertragen werden kann. Die Gentechnik ist eine Methode der Biotechnologie.

Im Gegensatz zu konventionellen Möglichkeiten der Veränderung von DNA, wie z.B. Züchtung oder Erzeugung von Zufallsmutationen durch Strahlung oder durch Chemikalien, ist mit Hilfe der Gentechnik ein gezielter Eingriff in die Erbinformation eines Organismus möglich.

Während bei der konventionellen Züchtung das Ergebnis nicht präzise vorhersagbar ist, da die gesamte Erbinformation zweier Organismen miteinander neu kombiniert wird, kann mittels gentechnischer Methoden gezielt nur das gewünschte und charakterisierte Gen übertragen werden.

Die Gentechnik schafft darüber hinaus die Möglichkeit, DNA über weite Artgrenzen hinweg zu übertragen. Bei der Anwendung herkömmlicher Züchtungsmethoden ist dies nicht möglich, da sich nur eng verwandte Individuen miteinander kreuzen lassen.

Gentechnische Methoden werden in Niedersachsen, wie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, überwiegend im Bereich der Grundlagenforschung angewendet.

Die Gentechnik ist aus bestimmten Bereichen der Grundlagenforschung, insbesondere dem medizinischen Bereich nicht mehr wegzudenken, da sich verschiedene wissenschaftliche Fragestellungen nicht ohne den Einsatz gentechnischer Methoden klären lassen. Neben dem Einsatz der Gentechnik in der Grundlagenforschung gewinnt die Anwendung gentechnischer Methoden zunehmend Bedeutung; z.B. bei der Erzeugung von Therapeutika, Diagnostika oder von Impfstoffen in der Medizin oder bei der industriellen Herstellung von Reagenzien für Anwendungen im Bereich von Landwirtschaft oder Umwelt.

Bei Anwendungen gentechnischer Methoden in der Landwirtschaft oder in der Umwelt stellt sich jedoch die Frage der Risiken und Vertretbarkeit nach dem Vorsorgeprinzip in besonderem Maße. Anwendungen in der Umwelt bedeuten nämlich in der Regel, dass gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt werden. Dies kann im Einzelfall mit einer unkontrollierten Ausbreitung dieser Organismen und damit mit schwer kalkulierbaren Auswirkungen auf das Ökosystem verbunden sein. Freilandexperimente mit gentechnisch veränderten Organismen müssen daher umfassend auf ihre Umweltverträglichkeit untersucht werden, bevor sie genehmigt werden können.

Für gentechnisch veränderte Organismen bestehen gesetzliche Genehmigungsvorschriften und Bewertungsanforderungen durch das Gentechnikgesetz (GenTG). Die in diesem Zusammenhang festgelegten behördlichen Aufgaben sind:

  • Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen sowie die sonstige Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge und Sachgüter vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und dem Entstehen solcher Gefahren vorzubeugen (§ 1 GenTG).

  • Präventive staatliche Kontrolle vor der Inbetriebnahme gentechnischer Anlagen, der Aufnahme gentechnischer Arbeiten im geschlossenen System, vor einer Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen und vor einem Inverkehrbringen solcher Organismen, auch in Produkten.

  • Nachgehende Überwachung von Anlagen, gentechnischen Arbeiten sowie von Freisetzungsvorhaben, Überprüfung inverkehrgebrachter Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder mittels solcher hergestellt werden.

In Niedersachsen sind die dem Land obliegenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Gentechnikgesetz auf zwei behördliche Ebenen verteilt:

  • Im Umweltministerium werden übergeordnete Aufgaben im Bereich der Gentechnologie bearbeitet.

  • Anmelde- und Genehmigungsbehörden sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig und Hannover. Hier werden die Antragsunterlagen für gentechnische Anlagen und Arbeiten bearbeitet sowie die Zustimmungs- und Genehmigungsbescheide erstellt. Außerdem werden die Stellungnahmen des Landes zu den in Niedersachsen geplanten Freisetzungen abgegeben. Für die Aufgabe der Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Göttingen, Hannover und Osnabrück zuständig. Die Überwachung von Freisetzungsexperimenten in Niedersachsen obliegt dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt, in dessen Aufsichtsbereich die Freisetzung stattfindet.

Für das Lebens-, Futtermittel- und Saatgutrecht ist das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ML) zuständig.

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