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Antwort auf die mündliche Anfrage: Welche Kenntnisse hat das Land Niedersachsen über Wolfshybride? (Teil 1)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, André Bock, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp, Axel Miesner, Elke Twesten und Lutz Winkelmann(CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Deutschlandfunk Nova berichtet auf seiner Internetseite unter dem Titel „Halbwilde für Zuhause“ über sogenannte Wolfshybride und die Probleme, die beim Halten dieser Tiere auftreten können (https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/tierkreuzungen-wolfshybride-als-haustiertrend). Es wird berichtet: „In der Praxis gibt es bereits viele Versuche mit Kreuzungen aus Wolf und Hund, etwa mit Schäferhunden, Huskies und Dutzenden anderen Hunderassen. Vor allem in den USA sind diese Züchtungen beliebt. Es wird geschätzt, dass es dort etwa 250.000 Wolf-Hund-Mischlinge gibt. Was das Halten der Tiere schwierig machen kann, ist genau diese Kreuzung. Denn sie bleiben halb Wolf, halb Hund. Bis zur Geschlechtsreife haben die Besitzer meist wenige Probleme mit den Tieren. Nach zwei oder drei Jahren können dann Schwierigkeiten auftauchen, wenn beispielsweise das Tier den Besitzer nicht als Rudelführer akzeptiert und sich zusehends unberechenbar verhält. Unangenehmer Nebeneffekt überforderter Herrchen: Werden die Tiere ausgesetzt, verwildern sie (ähnlich wie auch Hunde). Eine ungünstige Kombination ergibt sich aber aus der bei Hunden üblichen fehlenden Menschenscheu und dem räuberischen Instinkt der wölfischen Vorfahren. Deshalb kam es in den USA bereits zu Zwischenfällen mit Hybriden. Zwischen 1981 und 1999 wurden 14 Menschen durch die Wolfsmischlinge getötet und fast 40 verletzt.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit sogenannten Wolfshybriden, auch Wolf-Hund-Hybride genannt, sind die Nachkommen von Paarungen zwischen Wölfen und Haushunden gemeint. Die bei dieser Verpaarung entstehenden Mischlinge sind im engeren Sinne keine Hybride, da es sich bei diesen um die Nachkommen einer innerartlichen Verpaarung (Wildform und domestizierte Form) handelt. Im Folgenden werden diese deshalb Wolf-Hund-Mischlinge genannt. Solche Wolf-Hund-Mischlinge dürfen nicht mit den so genannten Wolfhunden verwechselt werden. Wolfhunde sind anerkannte Haushunderassen, die, wie andere Haushunde auch, in Niedersachsen weder einer Meldepflicht noch besonderen Haltungsauflagen unterliegen.

Für Wölfe und Wolf-Hund-Mischlinge bis zur vierten Generation gilt das Washingtoner Artenschutzabkommen. Wolf-Hund-Mischlinge unterliegen also den gleichen Bestimmungen wie Wölfe. Für eine Haltung solcher Mischlinge, vorausgesetzt die gültigen CITES-Papiere liegen vor, muss vom Halter/Züchter der Beleg über ein ausreichend großes Gehege erbracht und das entsprechende Fachwissen nachgewiesen werden. Liegen diese Voraussetzungen vor und die Haltung wurde genehmigt - die Zuchttiere also legal sind -, ist auch das Züchten mit diesen Tieren möglich.

Bislang wurden und werden alle im Wolfsmonitoring genetisch erfassten Individuen standardmäßig per Mikrosatellitenanalyse auf Hybridisierung getestet.

Es gibt keinerlei Hinweise auf eine solche Existenz durch z. B. genetische Analysen oder fotografische Aufnahmen im Rahmen des Wolfsmonitorings. Nach aktueller Kenntnis kommen in Niedersachsen in freier Wildbahn keine Wolfshybride vor.

Durch die stetig wachsende Zahl möglicher wölfischer Sexualpartner verringert sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Wölfin sich einen Hund zum Partner wählt (und nur das könnte zum Auftreten von Hybriden in freier Wildbahn führen) zunehmend.

Sollten wider Erwarten dennoch Mischlinge aus der Verpaarung Wolfsfähe x Hunderüde auftreten, würden diese schnellstmöglich der Natur entnommen, denn sie würden langfristig das Überleben der Wildtierform gefährden, deren Erhalt ja das Ziel und damit den Grund für den besonderen Schutz des Gesetzes darstellt.

Hinweis: Diese Vorbemerkung gilt für alle 4 mündlichen Teilanfragen zu diesem Thema und wird bei der Beantwortung der folgenden drei Teilfragen nicht erneut angeführt.

1.Wie bewertet die Landesregierung die These, die zahlreichen Nahbegegnungen zwischen Tieren des Munsteraner Wolfsrudels und Menschen seien darauf zurückzuführen, dass es sich bei diesen Tieren nicht um reinrassige Wölfe handele, sondern um Wolfshybride?

Diese These entbehrt jeglicher faktischer Grundlagen. Die genetischen Untersuchungen belegen die natürliche Herkunft der Tiere dieses Rudels.

2.Welche genetischen Merkmale in der DNA eines Tieres bestätigen zweifelsfrei einen „echten Wolf“, einen „echten Hund“ und einen Wolfshybriden?

Genetisch unterscheiden sich Wolf-Hund-Hybride von Wölfen durch die Anteile in ihrem Genom, die sie durch ihren Haushund-Vorfahren vererbt bekommen haben.

3.Wodurch unterscheidet sich die DNA von Wölfen und Wolfshybriden?

Durch die spezifischen Charakteristika in der Basenpaarung der Chromosomen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

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