Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Antwort auf die mündliche Anfrage: Welche Kenntnisse hat das Land Niedersachsen über Wolfshybride? (Teil 3)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann, Martin Bäumer, André Bock, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp, Axel Miesner, Elke Twestenund Lutz Winkelmann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Deutschlandfunk Nova berichtet auf seiner Internetseite unter dem Titel „Halbwilde für Zuhause“ über sogenannte Wolfshybride und die Probleme die beim Halten dieser Tiere auftreten können (https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/tierkreuzungen-wolfshybride-als-haustiertrend). Es wird berichtet: „In der Praxis gibt es bereits viele Versuche mit Kreuzungen aus Wolf und Hund, etwa mit Schäferhunden, Huskies und Dutzenden anderen Hunderassen. Vor allem in den USA sind diese Züchtungen beliebt. Es wird geschätzt, dass es dort etwa 250.000 Wolf-Hund-Mischlinge gibt. Was das Halten der Tiere schwierig machen kann, ist genau diese Kreuzung. Denn sie bleiben halb Wolf, halb Hund. Bis zur Geschlechtsreife haben die Besitzer meist wenige Probleme mit den Tieren. Nach zwei oder drei Jahren können dann Schwierigkeiten auftauchen, wenn beispielsweise das Tier den Besitzer nicht als Rudelführer akzeptiert und sich zusehends unberechenbar verhält. Unangenehmer Nebeneffekt überforderter Herrchen: Werden die Tiere ausgesetzt, verwildern sie (ähnlich wie auch Hunde). Eine ungünstige Kombination ergibt sich aber aus der bei Hunden üblichen fehlenden Menschenscheu und dem räuberischen Instinkt der wölfischen Vorfahren. Deshalb kam es in den USA bereits zu Zwischenfällen mit Hybriden. Zwischen 1981 und 1999 wurden 14 Menschen durch die Wolfsmischlinge getötet und fast 40 verletzt.“

1.Ist davon auszugehen, dass Wolfshybride eine geringere Distanz zum Menschen einhalten als Wölfe?

Grundsätzlich hat im Zuge der Domestikation auch genetisch beim Haushund eine starke Anpassung an den Menschen stattgefunden, die es dem Hund ermöglicht, menschliches Verhalten richtig zu interpretieren. Entscheidend für das Verhältnis zum Menschen ist aber die Sozialisation - nur wenn Hunde, Wölfe oder deren Mischlinge von klein auf Kontakt zu Menschen hatten, entwickeln sie Vertrauen zu diesen.

In menschlicher Obhut gezüchtete Mischungen von Wolf und Hund sind oft sehr ängstlich und scheu, sie sind sehr viel selbstständiger und sehr schwer oder sogar überhaupt nicht abzurichten.

Im Verhalten sind Wölfe, Hunde und Wolf-Hund-Hybride sehr variabel. Je nach Habitus und Situation des Einzeltiers (z. B. Wolf-Hund-Hybrid in der Natur aufgewachsen, von Wölfin aufgezogen) ist eine Unterscheidung zwischen Wolf und Wolf-Hund-Hybrid anhand des Verhaltens gegebenenfalls nicht möglich.

Wachsen Wolf-Hund-Mischlinge in Freiheit, als „Wölfe“, auf, ist zu erwarten, dass sie sich auch wie Wölfe verhalten, denn eine Sozialisierung mit dem Menschen hat dann nicht stattgefunden. Dies war auch bei dem bisher einzigen für Deutschland bekannten Fall einer Verpaarung von Wolf und Hund in freier Wildbahn 2003 in Sachsen so. Siehe hierzu auch Landtags-Drucksache 17/7926 und Landtags-Drucksache 17/6280

2.Hält die Landesregierung es für geboten, Wolfshybride der Natur zu entnehmen, so wie es bereits in Sachsen praktiziert wurde?

Ja. Siehe hierzu die Antwort zu Frage 3, die Vorbemerkung der Landesregierung zu Teil 1 dieser mündlichen Anfrage zum Thema Wolfshybriden, sowie Landtags-Drucksache 17/6280, Landtags-Drucksache 17/5215 und Landtags-Drucksache 17/7926

3.Wie bewertet die Landesregierung den rechtlichen Schutzstatus von Wolfshybriden?

„Hybride unterliegen dem Artenschutzrecht, wenn mindestens eines der Elternteile unter Schutz steht (Nr. 4 der Erläuterung zur Anlage 1 der BArtSchV, Artikel 2 Buchs. T der EG-VO, Nr. 10 der Erläuterung zur Auslegung der Anhänge A, B, C und D der EG-VO auf der Grundlage der Res. Conf. 10.17)“ (Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht vom ständigen Ausschuss „Arten- und Biotopschutz“ überarbeitet [Stand: 19.11.2010]).

Wolf-Hund-Hybride unterliegen somit den gleichen Artenschutzbestimmungen wie „reine“ Wölfe. Erst ab der fünften Generation der Nachkommen gilt dieser Schutzstatus nicht mehr.

Die IUCN listet Hybridisierung als einen der Faktoren auf, der die Zuordnung einer Art zu einer der Rote-Liste-Kategorien „vom Aussterben bedroht“, „gefährdet“ oder „verwundbar“ rechtfertigt. Für einzelne Arten, wie etwa den Äthiopischen Wolf (Canis simensis) wird Hybridisierung mit Haushunden als eine der Hauptgefährdungen für das Überleben der Art angesehen (SILLERO-ZUBIRI & MACDONALD 1997). Im Manifest zum Schutz der Wölfe, herausgegeben von der Wolf Specialist Group der Species Survival Commission der IUCN, wird Hybridisierung zwischen Wölfen und Hunden abgelehnt. International herrscht im Wolfsschutz Einigkeit darüber, dass Hybridisierung zwischen Wölfen und Hunden unerwünscht und für Wolfspopulationen nachteilig ist. Entsprechend ist es Standard im Wolfsmanagement, auftretende Hybriden aus der Natur zu entfernen (USA: D. MECH, pers. Mittl.; Schweden: VILA et al. 2002, O. LIBERG pers. Mittl.; Lettland: ANDERSONE et al. 2002).“ (Reinhardt, I. & Kluth, G. (2007), Leben mit Wölfen - Leitfaden für den Umgang mit einer konfliktträchtigen Tierart in Deutschland, BfN-Skripten 201).

In Einzelfällen können daher von der zuständigen Behörde Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilt werden. Hybridisierung zwischen Haushunden und Wölfen ist in erster Linie ein Problem für die Wildpopulation der Wölfe durch z. B. die Besetzung freier Territorien oder den Verlust an Habitatanpassungen durch Outbreeding (= Auskreuzung). Um einer solchen Entwicklung vorzubeugen, wird ein kontinuierliches Monitoring der Wolfspopulation in Niedersachsen durchgeführt, sodass im Falle eines Hybridisierungsereignisses eingegriffen werden kann.

Siehe hierzu auch Landtags-Drucksache 17/6280, sowie Landtags-Drucksache 17/5215.


Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln